Hofburgwahl: Wahlkarten mit falscher Identität bestellt

Die Wahlkarten - die Grund für die Verschiebung der Hofburgwahl-Wiederholung auf Dezember waren - sorgen einen Monat vor dieser Wahl schon wieder für Aufregung: Journalisten konnten bei Gemeinden mit falschen Passnummern fremde Wahlkarten beantragen.

Wahlkarte

ORF.at/Carina Kainz

Brauen sich hier die nächsten Probleme für Österreichs Wahlsystem zusammen?

Im schlimmsten Fall könnte es laut diesen Recherchen dazu kommen, dass jemand fremde Wahlkarten bestellt und damit abstimmt - wenn Namen und Geburtsdaten anderer Wähler bekannt sind. Manche Experten sehen darin den Ansatzpunkt von Parteien oder anderen Akteuren für kommende Wahlanfechtungen.

Journalisten der Plattform NZZ.at (Neue Zürcher Zeitung, Österreich-Ausgabe) und der Salzburger Nachrichten (SN) beantragten Wahlkarten in mehreren Teilen Österreichs zu Recherche-Zwecken - auch in der Stadt Salzburg. Es wurde dabei laut Austria Presse Agentur (APA) festgestellt, dass in Vorarlberg, Niederösterreich, Linz und der Stadt Salzburg solche Anträge mit falschen Passnummern möglich waren bzw. möglich sind.

Das Innenministerium wurde dazu um Stellungnahme gebeten und verwies auf die Zuständigkeit der Gemeinden.

Namen, Geburtsdaten reichten für Anträge

In Vorarlberg kann jeder, der Namen und Geburtsdatum eines Wahlberechtigten weiß, eine Wahlkarte für diesen beantragen. Denn die Sicherheitskontrolle - also die Identifizierung - greift nicht, es kann auch eine falsche Passnummer eingetragen werden, stellte die Onlinezeitung NZZ.at fest. Die „Salzburger Nachrichten“ versuchten es auch in anderen Bundesländern und stellten fest, dass in Linz, der Stadt Salzburg und Niederösterreich ebenfalls jeder die Wahlkarte einer anderen Person beantragen kann.

Höchstgericht: Identitätsfeststellung muss passen

Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk ist laut „SN“ erstaunt über diese Neuigkeiten: „Eigentlich dürfte man beim Antrag nicht mit einer falschen Nummer durchkommen.“ Der VfGH habe bei der Aufhebung der Stichwahl vom Mai schon hervorgestrichen, wie wichtig die Identitätssicherung bei der Briefwahl sei. Im schlimmsten Fall wäre eine solche Sicherheitslücke „womöglich wieder ein Anfechtungsgrund“.

Funk bemängelt auch, dass bei den Wahlkartenanträgen - die jeweils direkt bei der Gemeinde zu stellen sind und auch unterschiedlich aussehen - unterschiedliche Sicherheitshürden eingebaut seien. So müsse in Salzburg nicht einmal ein Grund für den Antrag angegeben werden - obwohl man nur bei triftigem Grund (Abwesenheit, Erkrankung, Gehunfähigkeit) Recht auf eine Wahlkarte hat.

Ministerium verweist auf Gemeinden

Wahlkarten werden allerdings - wenn man sie nicht mit elektronischer Signatur bestellt - nur eingeschrieben zugestellt. Das betont das Innenministerium, das auch anmerkt, dass für die Identitätsüberprüfung die Gemeinden zuständig seien. Sie stellen die Wahlkarten aus. Und sie hätten die Daten dabei zu prüfen. Laut NZZ.at würden die Gemeinden in Vorarlberg aber nur stichprobenartig kontrollieren.

Links: