Flüchtlingshilfsjobs „nicht das Allheilmittel“

Die vom Innenministerium festgelegte Liste von Hilfstätigkeiten, die Asylwerber leisten dürfen, ist für den Salzburger Gemeindeverband „sehr positiv, aber kein Allheilmittel“. Denn nicht überall sei genug Arbeit da.

Flüchtlinge dürfen während ihres laufenden Asylverfahrens zum Wohl der Allgemeinheit Laub kehren, als Schülerlotse arbeiten, Vereinsfeste mitorganisieren und dolmetschen: Insgesamt 32 Hilfstätigkeiten stehen auf der vom Innenministerium veröffentlichten Liste. Sie legt für Bund, Länder und Gemeinden fest, was Flüchtlinge ab 16 Jahren machen dürfen und was nicht - mehr dazu in Asylwerber: Liste mit gemeinnützigen Arbeiten liegt vor (news.ORF.at; 27.10.2016).

Asylwerber als Schülerlotse

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Asylwerber dürfen zum Beispiel als Schülerlotse arbeiten - wenn sie benötigt werden

Erlaubt sind Tätigkeiten, die „dem Wohle der Allgemeinheit“ dienen und „sozialen Charakter“ haben. Außerdem dürfen sie keine bestehenden Arbeitsplätze „ersetzen oder gefährden“. Asylwerber sollen während dieser Arbeiten unfallversichert sein.

Erlaubte Tätigkeiten „immer sehr temporär“

Für den Präsidenten des Salzburger Gemeindeverbandes und Bürgermeister von St. Johann im Pongau, Günther Mitterer (ÖVP), ist die Liste ein Schritt in die richtige Richtung, aber: „Ob sie sich dann in jeder Gemeinde umsetzen lässt, steht auf einem anderen Papier.“

Denn die aufgelisteten Tätigkeiten seien „immer sehr temporär“ und davon abhängig, „was gerade für Tätigkeiten anfallen“, so Mitterer. „Was wir brauchen, sind die Anlassfälle. Ich kann die Flüchtlinge nicht für die Schneeräumung einsetzen, wenn kein Schnee fällt.“ Mitterer sieht die Hilfe beim Schneeräumen, Unterstützung nach Katastrophen und Unwettern als beste Beispiele für die Hilfstätigkeiten - „da, wo wir Manpower brauchen“.

In der Stadtgemeinde St. Johann im Pongau mit ihren rund 11.000 Einwohnern seien jedoch aktuell keine Asylwerber für Hilfsarbeiten im Einsatz, sagte Mitterer: „Direkt auf der Gemeinde haben wir jetzt keinen Anlassfall. Aber wenn etwas auftritt, dann werden wir über einen Verein die Flüchtlinge rekrutieren.“ Dieser Verein kümmere sich in St. Johann um die Flüchtlingsbetreuung.

Diskussion über Bezahlung „führt ins Leere“

Für den Gemeindeverbandspräsidenten ist die Liste der erlaubten Hilfsarbeiten trotzdem ein Fortschritt - denn die Gemeinden „haben jetzt die Sicherheit, dass man das machen kann. Man bewegt sich da nicht irgendwo in einem illegalen Bereich. Für diese Tätigkeiten können wir die Flüchtlinge rekrutieren, wenn sie das wollen. Aber es ist nicht das Allheilmittel.“

Wie viel die Flüchtlinge für die Hilfstätigkeiten bezahlt bekommen, „brauchen wir aber nicht zu diskutieren“, so Mitterer. „Es ist sehr viel auf Freiwilligkeit, und es gibt eine Belohnung dafür. Ob das 2,50 oder fünf Euro pro Stunde sind, ist eine Diskussion, die ins Leere führt.“

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34 Hilfsjobs für Asylwerber

ORF-Redakteurin Christine Frenkenberger hat sich bei Asylwerbern in Thalgau (Flachgau) umgesehen

Hilfsarbeiten bringen wenig für dauerhafte Jobs

Für die dauerhafte Integration der Flüchtlinge auf dem Arbeitsmarkt werde die Liste der erlaubten Hilfstätigkeiten aber nicht viel bringen, erwartet der Salzburger Gemeindeverbandspräsident: „Das wird noch eine große Herausforderung werden, die noch auf uns zukommt.“

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