Position von Umweltanwalt in Frage gestellt

Nachdem der Landes-Umweltanwalt Wolfgang Wiener am Mittwoch im Landtag der Regierung „Käuflichkeit“ vorgeworfen hatte, stellt sich die Frage, wie fest er noch im Sattel sitzt. Einfach absetzen ist aber schwierig.

Wolfgang Wiener ist seit 18 Jahren weisungsfreier Landesumweltanwalt - Scharmützel mit der Politik gehören zu diesem Job wohl dazu. Der Konflikt am Mittwoch im Landtag war aber besonders scharf. Hintergrund ist das neue Naturschutzgesetz. Es regelt, dass bei Eingriffen in die Natur ein Ersatz her muss: Entweder direkt, indem eine andere Fläche geschützt wird oder über eine Geldleistung.

Wiener hat der Regierung deshalb vorgeworfen, käuflich zu sein. Das sei falsch, untragbar und letztklassig, sagte Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP)dazu - und stellte Wieners Job in Frage - Mehr dazu in: Eklat um Naturschutzgesetz: Umweltanwalt entschuldigt sich (salzburg.ORF.at; 19.10.2016)

Wiener schließt Konsequenzen nicht ganz aus

Den Landesumweltanwalt absetzen ist aber schwierig. Laut Gesetz kann die Regierung das nur machen, wenn persönliche oder fachliche Voraussetzungen wegfallen oder der Anwalt seine Pflichten grob verletzt. Die ÖVP äußerte sich am Donnerstag nicht weiter dazu, von den Grünen hieß es, Wieners Ablöse stehe keinesfalls zur Debatte. Der Landesumweltanwalt selbst aber schließt Konsequenzen nicht ganz aus: „Das kann sicher sein, aber es ist jedenfalls gelungen, dass wir eine öffentliche Diskussion über das Thema haben, und damit bin ich zufrieden.“

Wieners Amtszeit läuft bis August 2018, bis nach den nächsten Landtagswahlen. Möglich ist aber auch, dass der Landesumweltanwalt dann in Pension geht.