Posse um Bananenrepubliksfahne geht weiter

Die Posse um die Bananenrepubliksflagge des Flachgauer Baumeisters Markus Voglreiter dürfte weiter gehen. Nach Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen dürfte die Bezirkshauptmannschaft den Fall nach dem Wapppengesetz prüfen.

Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige gegen Voglreiter geprüft und das strafrechtliche Verfahren eingestellt. Erst kommt das Strafgesetz, dann womöglich noch andere Gesetze und Behörden - diese Reihenfolge ist in einem Rechtsstaat üblich und auch der Fall bei der Bananenflagge Markus Voglreiters.

Das Wappengesetz regelt ziemlich detailliert und klar, wie das Bundeswappen aussieht, und, dass man damit keine Späße treiben darf. Bei Verstößen sind Strafen von bis zu 3.600 Euro möglich.

Verstöße gegen das Wappengesetz äußerst selten

Die Anzeige gegen Voglreiter wandert demnächst von der Staatsanwaltschaft zur Bezirkshauptmannschaft (BH). Deren Juristen würden prüfen, ob ein Verstoß vorliege, bestätigte Bezirkshauptmann Reinhold Mayer dem ORF. Die Strafen reichen von der Ermahnung bis zur Geldbuße, sagte Mayr. Verstöße gegen das Wappengesetz seien allerdings äußerst selten, betont man bei der BH.

Fahne mit Bundesadlern und Bananen in den Fängen

Voglreiter

Die Posse um Markus Voglreiters Bananenrepubliks-Fahne dürfte weitergehen

Juristen gehen davon aus, dass die Bananen-Flagge auch dort kein Problem sein wird. Denn die Karikatur sei relativ deutlich und somit außerhalb der engen Grenzen, die das Wappengesetz absteckt,. Bis wann die Causa geprüft sein wird, ist derzeit noch unklar.

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