Caspart nach Hetzereivorwurf freigesprochen

Der ehemalige Obmann des freiheitlichen Akademikerverbandes, Wolfgang Caspart, ist am Montag am Landesgericht Salzburg von der Anklage der Verhetzung im Internet freigesprochen worden. Die Hasspostings waren Caspart nicht zuzuordnen.

„Millionen Neger wollen selbst aus Afrika weg, nach Europa, wo alles hier gratis und ohne Arbeit zu erhalten ist. Sie flüchten vor sich selbst, sie bringen ihr Unwissen, ihr Analphabetentum, ihren Haß (sic!) und Streit unter sich und ihren Haß auf uns Weiße nach Europa mit und Europa wird spätestens in 50 Jahren im Chaos und Sumpf enden, wie wir es heute in Südafrika sehen“ - diese und weitere Hassschreiben waren im vergangenen Sommer auf der Website des freiheitlichen Akademikerverbandes zu lesen - mehr dazu in Kritik an rassistischem Web-Inhalt (salzburg.ORF.at; 26.8.2015).
Wolfgang Caspart war alleiniger Administrator der Seite. Vor Gericht beteuerte er aber seine Unschuld.

FPÖ akademikerverband fpö neger

ORF / Screenshot

Mehrere Erklärungen für Hasspostings

Caspart begründete seine Unschuld damit, dass der Text nicht von ihm stammen würde, ein möglicher Hackerangriff könnte der Grund für die Hasszeilen sein oder er hätte den Text aus den Lesermeinungen irrtümlich herauskopiert.

Parteien waren über Internetpostings empört

Die Empörung nach dem Hetzschreiben auf der Akademikerverbandsseite war durch alle Parteien groß, selbst die FPÖ distanzierte sich von dem Text im Internet. Caspart selbst empfand die Kritik nicht als zu ernst, erst als ihn Freunde gedrängt hätten, das Schreiben aus dem Netz zu nehmen, habe er auch reagiert, sagte Caspart. Der Verteidiger von Caspart sah im veröffentlichen Text keine Verhetzung, egal von wem das Schreiben stamme. Im Internet würden Meinung oft unüberlegt und verantwortungslos veröffentlicht.

Zeugen entlasten Caspart

Der ehemalige FPÖ-Funktionär wurde von Zeugen entlastet. Das Landesgericht sprach den ehemaligen Obmann des freiheitlichen Akademikerverbandes frei. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft überlegt Berufung.

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