Tote im Alu-Werk: Ex-Geschäftsführer einvernommen

In dem am Freitag fortgesetzten Prozess um den tödlichen Unfall vom 8. März 2012 im Salzburger Aluminiumwerk Lend (Pinzgau) gegen 17 Beschuldigte ist ein ehemaliger Geschäftsführer des Unternehmens einvernommen worden.

Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, dass die Vorwärmekammer, in dem zwei Arbeiter verbrannten, gewerberechtlich nicht genehmigt war. Der 43-jährige Angeklagte beteuerte am Freitag neuerlich seine Unschuld.

Der 43-jährige Beschuldigte, der am Freitag von Richterin Anna-Sophia Geisselhofer einvernommen wurde, war im Jahr 2006, als die Vorwärmekammer im Werk 3 bestellt und errichtet wurde, bis Mitte 2007 gewerberechtlicher Geschäftsführer der Aluminium Lend Gesellschaft. Laut Anklage habe er es unterlassen, eine gewerberechtliche Betriebsgenehmigung einzuholen.

Angeklagter verweist auf „mehrere Prüfungen“

Der Angeklagte erklärte, dass die HPI High Performance Industrietechnik GmbH den gesamten Maschinenbau geliefert habe und die SAG Engineering für die Installation und Inbetriebnahme zuständig gewesen sei (an den beiden Unternehmen ist die SAG Aluminium Gruppe beteiligt, Anm.). Es seien auch „sicherlich“ wiederkehrende Prüfungen der Anlage durch die SAG Engineering für die Aluminium Lend GmbH durchgeführt worden. Doch der Gerichtssachverständige warf ein, dass keine Prüfprotokolle vorliegen würden.

Die Anlage sei „schlüsselfertig“ bestellt worden, um durch Vorwärmen von Metall, bevor es in den Ofen kommt, die Produktivität zu steigern, in dem die Schmelzzeit verkürzt und Energie gespart werde, schilderte der Beschuldigte. Er gehe davon aus, dass die Abnahmeprüfungen die SAG Engineering gemacht habe und dass es auch Temperaturmessungen und Funktionsüberprüfungen der Steuerung gegeben habe. „Bei der Abnahme werden die Tore sicher überprüft worden sein.“ Er habe jedenfalls darauf vertraut, dass die beiden Firmen die Anlage nach Norm geliefert und diese nach dem Stand der Technik ausgeführt haben. Im Zuge der Konformitätserklärung habe auch eine Gefahrenanalyse ausgestellt werden müssen, und zwar durch die HPI und SAG Engineering.

„Für Einreichung nicht zuständig gewesen“

Er sei auch der Meinung gewesen, dass ein damaliger Angestellter der SAG Engineering die Betriebsanlage bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zur Genehmigung angezeigt habe, erklärte der 43-Jährige am Freitag. Er habe dazu ein Dokument mit einer kurzen Beschreibung des Werks 3 samt Schrott-Vorwärmeanlage und der Öfen erstellt und dem Angestellten übermittelt, so dass dieser die Unterlagen für die Behörde vorliegen habe - „das sind auch Brandschutz- und Werkspläne dabei.“ Er selbst sei nicht zuständig für die Einreichung gewesen, sondern der handelsrechtliche Geschäftsführer, sagte er zur Richterin: „Für mich war klar, dass die Schrott-Vorwärmung bei der Behörde eingereicht war.“

„Keine Zuständigkeit für Hupe“

„Wie denken Sie über die Gefahr des Eingeschlossenseins?“, wollte die Richterin von dem Angeklagten noch wissen. „Das war für mich unmöglich“, antwortete der 43-Jährige. Mit einer Gefahrenanalyse habe er sich nicht auseinandergesetzt, er sei ja davon ausgegangen, dass die Anlage dem Stand der Technik entspreche. Befragt zum Gutachten des Gerichtssachverständigen, der bemängelte, dass keine Warnhupe installiert worden sei, die ertönt, wenn sich die Türe zur Kammer öffnet, meinte der Angeklagte, für die Hupe wäre die SAG Engineering zuständig gewesen. Bis zu seinem Austritt aus dem Unternehmen habe es keinen Vorfall bei der Vorwärmekammer gegeben. Außer bei einer Störung gebe es auch keine Veranlassung die Anlage, die rund um die Uhr bei einer Temperatur von rund 400 Grad in Betrieb sei, zu betreten, sagte der Beschuldigte.

Anklage mit vielen Vorwürfen

Der Staatsanwaltschaft zufolge hat es Verstöße gegen Sicherheitsverordnungen gegeben. Sie lastet allen Beschuldigten, darunter die Aluminium Lend Gesellschaft mbH nach dem Verbandsgesetz, fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen an. Ein 56-jähriger Mitarbeiter des Unternehmens und ein 49-jähriger Leiharbeiter, die bei dem Unglück ums Leben kamen, wollten damals offenbar einen Schaden in der Kammer begutachten.

Ermittlungen ergaben, dass ein - nunmehr angeklagter - Arbeitskollege, ein Staplerfahrer, per Fernbedienung die Schiebetür zu der Kammer geschlossen und den Heizvorgang gestartet hatte. Es gab offenbar keine Hinweise darüber, dass sich jemand in dem Raum aufhielt. Der Staplerfahrer hatte sich nicht schuldig bekannt. Die zwei Kollegen hätten Sicherheitsmaßnahmen wie das Ausschalten des Hauptschalters der Kammer, die Anbringung eines Schlosses und Hinweisschildes sowie die Unterlegung der Türe mit Blöcken zum Schutz vor einer Schließung nicht eingehalten, hatten sein Verteidiger und auch der Verteidiger des Unternehmens erklärt.

Der Prozess wird in der nächsten Woche fortgesetzt.

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