Mozarteum-Rektor in München verurteilt

Der Rektor der Kunstuniversität Mozarteum Salzburg, Siegfried Mauser, ist am Freitag vom Amtsgericht München wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er in seiner Amtszeit als Leiter der Musikhochschule München eine Professorin massiv bedrängt haben soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht stützte seinen Schuldspruch insbesondere auf die Aussage der Frau. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung dagegen eine Intrige hinter den Vorwürfen vermutet und auf Freispruch plädiert. Der 61-jährige Mauser soll zudem eine Geldstraf von 25.000 Euro zahlen.

Staatsanwalt forderte drei Jahre Haft

„Mit Verlaub, Herr Professor, Sie sind ein Grapscher“, leitete der vorsitzende Richter Matthias Braumandl die Urteilsbegründung ein. Der Schuldspruch stützte sich nach umfangreicher Beweisaufnahme besonders auf die Aussagen der Nebenkläger. Deren Schilderungen seien glaubwürdig.

Angeklagt war neben der sexuellen Nötigung der Professorin auch ein Übergriff auf eine Musikerin. In letzterem Fall wurde Mauser aber freigesprochen. Die beiden Frauen hatten sich unmittelbar nach den Übergriffen Dritten anvertraut. Ihnen schilderten sie das Verhalten des Chefs genauso wie vor Gericht. Beide entschlossen sich erst nach dem Ausscheiden des 61-Jährigen aus dem Präsidentenamt in München zur Strafanzeige. Sie fühlten sich durch sein Vorgehen traumatisiert, gaben sie an.

„Bin ein in jeder Hinsicht gewaltfreier Mensch“

Für ihn stehe seine ganze Existenz auf dem Spiel, sagte Mauser zum Abschluss der Beweisaufnahme. Er sei „in jeder Hinsicht ein gewaltfreier Mensch“. Der verheiratete Vater von zwei Kindern ist seit 2014 Rektor des Salzburger Mozarteums, lässt das Amt aber gegenwärtig bis zur rechtskräftigen Klärung seines Falles ruhen.

Schon Staatsanwalt Markus Michl hatte in seinem Plädoyer von „geringer Gewaltanwendung“ gesprochen. Der Angeklagte sei „kein Gewalttäter und Vergewaltiger“, sagte auch der Vorsitzende Richter. Er habe aber „seine Machtkompetenz ausgenützt“. Die Verteidiger Alexander Stevens und Stephan Lucas, bekannt durch Auftritte in Gerichtsshows des Privatfernsehens, wollen das Urteil anfechten.

Universitätsrat hält sich vorerst bedeckt

Der Universitätsrat des Mozarteums hielt sich am Freitag auf Anfrage der Austria Presse Agentur (APA) zum Urteil vorerst bedeckt. Man werde „so rasch als möglich zusammentreten, um sich zu beraten“. Der Rektor ist derzeit auf eigenen Wunsch beurlaubt. Die Geschäfte der Salzburger Kunstuniversität werden von der Vizerektorin für Ressourcen, Brigitte Hütter, geführt.

Laut Universitätsgesetz kann der Unirat den Rektor unter anderem im Fall einer (rechtskräftigen) strafrechtlichen Verurteilung abberufen. Dazu ist entweder eine Zweidrittelmehrheit im Rat oder - auf Antrag des Uni-Senats - eine einfache Mehrheit in Senat und Unirat erforderlich.

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