Wendung in Prozess um Gatterjagd

Ein vom Salzburger Unternehmer Maximilian Mayr-Melnhof gegen den Wiener Verein gegen Tierfabriken (VGT) angestrengter Prozess wegen Besitzstörung hat am Dienstag eine unerwartete Wendung genommen.

Während der Einvernahme eines Zeugen am Bezirksgericht Oberndorf (Flachgau) stellte sich heraus, dass der Vorsteher des Bezirksgerichts selbst an der Wildschweinjagd in dem abgezäunten Gatter beteiligt war - allerdings nicht als Jäger, wie vom VGT behauptet, sondern lediglich, um mit seinem Hund nach verletztem Wild zu suchen, wie der Vizepräsident des Landesgerichts Salzburg, Imre Juhasz, auf Anfrage der Austria Presse Agentur (APA) erklärte.

„Die Verteidigung hat daraufhin einen Ablehnungsantrag gegen den prozessführenden Richter gestellt.“ Am Verfahren gegen den VGT und dessen Obmann Martin Balluch habe der Vorsteher des Bezirksgerichts nicht mitgewirkt. Der Prozess wurde am Dienstag unterbrochen, bis das Landesgericht Salzburg eine Entscheidung über den Antrag fällt.

Gerichtsvorsteher war mit im Jagdgatter

„Dieser Richter hat damals ziemlich unfreundlich die Partei von Mayr-Melnhof ergriffen. Er kam aus dem Gatter und hat uns beim Fotografieren von außerhalb zu behindern versucht und die Polizei gerufen“, sagte VGT-Obmann Balluch im Gespräch mit der APA. „Er hat dann die Polizei aufgefordert, unsere Identität festzustellen. Weil der Verdacht bestünde, dass wir mit den Fotos das Datenschutzgesetz verletzen.“

Als am Dienstag bekannt geworden sei, dass der Gerichtsvorsteher mit im Jagdgatter war, habe der Richter des Verfahrens der Verteidigung den Befangenheitsantrag vorgeschlagen, sagte Balluch.

Handelsgericht Wien lehnte Unterlassungsklage ab

Anfang April 2016 hatte das Handelsgericht Wien eine Unterlassungsklage und eine einstweilige Verfügung von Mayr-Melnhof gegen die Tierschützer abgelehnt. Der VGT hatte dem Salzburger einen Preis - das „Steinerne Herz“ verliehen.

Wildschweine in der Antheringer Au

ORF

Die umstrittene Gatterjagd führte zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung

Mayr-Melnhof fühlte sich verunglimpft und klagte. Dem Gericht zufolge habe es sich aber um eine erlaubte Protestform gehandelt, weil der Tierschutz ein Thema von großem öffentlichen Interesse sei, sagte Balluch. Allerdings legte Mayr-Melnhof gegen dieses Urteil Rekurs ein.

Wildschweinjagd führte zu gegenseitigen Anzeigen

Die Wildschweinjagd im privaten Gatter von Mayr-Melnhof bei Anthering (Flachgau) am 15. Dezember 2015 hatte zu einer Reihe gegenseitiger Anzeigen geführt hat. Die Tierschützer hatten drei Anzeigen wegen Tierquälerei, Sachbeschädigung und Nötigung eingebracht. Ein Jagdhelfer habe nicht nur mit Gewalt zu verhindern versucht, die Aktivisten am Betreten des Gatters zu behindern, es wurde auch eine vom Verein eingesetzte Film-Drohne von Jägern beschossen.

Auch Mayr-Melnhof setzte sich juristisch zur Wehr und brachte Anzeigen wegen Verleumdung, Rufschädigung und Besitzstörung ein.

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