Katzenkastrationspflicht lässt Wogen hochgehen

Die Ausweitung der Katzen-Kastrationspflicht ab 1. April lässt jetzt in Salzburg die Wogen hochgehen. Während die Pfotenhilfe die Gesetzesänderung begrüßt, sind zahlreiche Salzburger empört.

Ab 1. April müssen auch alle Bauernkatzen kastriert werden. Für sie galt bisher eine Ausnahme von der Kastrationspflicht. Diese Ausnahme gibt es jetzt nur mehr für reine Wohnungskatzen, die nicht nach draußen kommen, sowie Zuchtkatzen. Wer gegen die Kastrationspflicht verstößt, den erwarten Geldstrafen bis zu 7.500 Euro - mehr dazu in Neue Katzenkastrationspflicht (oesterreich.ORF.at; 24.3.2016).

Zahlreiche Anrufer

Die Gesetzesänderung verursachte am Freitag aber einige Empörung: So beschwerten sich zahlreiche Anrufer bei Radio Salzburg über diese Verschärfung der Regelung. Und auch beim Tierschutzombudsmann des Landes, Alexander Geyrhofer, liefen die Telefone heiß. Vor allem Landwirte und Landwirtinnen protestierten gegen die Neuregelung, die Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) am Donnerstag verkündet hatte. Diese Verschärfung sein unnötig und verursache den Bauern nur zusätzliche Kosten, so der Tenor der Anrufer beim Tierschutzombudsmann

Tierschutzorganisationen für Verschärfung

Tierschutzorganisationen wie die Pfotenhilfe in Lochen (OÖ) begrüßen hingegen die Änderung der Bundestierschutzgesetzes. Denn gerade Bauernkatzen würden herumstreunen, sich unkontrolliert vermehren - und dann viele andere Wildtiere jagen und erlegen. „Ab 1. April haben wir erstmals die Chance, dagegen vorzugehen“, sagt Johann Stadler von der Pfotenhilfe. „Die Streunerkatzen-Populationen steigen ins Unermessliche. Eine Katze kann bis zu acht Nachkommen haben - und das zwei bis drei Mal pro Jahr.“