Konradinum: Kein Verständnis für Rechtfertigung

Die Reaktion des Landes auf die Kritik an den Misständen im Schwerstbehindertenheim Konradinum in Eugendorf (Flachgau) erstaunt jetzt die Bewohnervertretung. Ihre Kritik habe sich nur gegen die Voraussetzungen für das Heim gerichtet.

„Wir haben genauso wie die Volksanwaltschaft mehrmals betont, dass sich unsere Kritik nicht gegen die Mitarbeiter und deren Engagement richtet“, sagte Erich Wahl vom Verein „VertretungsNetz“ am Dienstag zur APA. Vielmehr sei das Land Salzburg als Heimträger dafür verantwortlich, dass die Ressourcen für eine qualitativ hochwertige Förderung und Betreuung der Bewohner nicht zur Verfügung stehen, betonte Wahl: „Genau das Fehlen an modernen sonder- und heilpädagogischen Methoden hat zuletzt in gerichtlichen Verfahren zur Unzulässigkeit von Freiheitsbeschränkungen im Heim geführt, unter anderem durch Psychopharmaka.“

„Nicht nur bauliche Mängel“

Es diene nicht der Sache, wenn das Land die Mitarbeiter des Konradinums nun als Leidtragende „dringend notwendiger Rechtsschutzmechanismen für Menschen mit Behinderung“ darstelle, so der Bewohnervertreter: „Zwei unabhängige Kontrollmechanismen und ein österreichisches Gericht sind zur Ansicht gekommen, dass hier Mängel bestehen. Nun so zu tun, als seien das nur bauliche Probleme und sonst sei alles in Ordnung, ist unverständlich und erschütternd.“

Schwerstbehinderte mit einem Betreuer auf der Couch im Konradinum in Eugendorf

ORF

Für die Arbeit der Betreuer mit den Schwerstbehinderten im Konradinum fehle Unterstützung vom Land - so die Kritik der Bewohnervertretung

Die Arbeit mit Menschen mit schwersten Mehrfachbehinderungen stelle für die Mitarbeiter eine hohe psychische und physische Belastung dar. Wahl ortete in diesem Zusammenhang fehlende Unterstützung durch das Land - etwa durch mangelnde fachliche Anleitung oder Unterstützungsangebote. „Die Bereitstellung der nötigen Ressourcen würde nicht nur die Situation der Bewohner, sondern auch der Mitarbeiter verbessern.“

Stöckl: Neubau ohnehin in Planung

Gesundheitsreferent Christian Stöckl (ÖVP) und die Leiterin des Konradinums, Andrea Huber, hatten vergangene Woche die im Heim geleistete Arbeit verteidigt. Die Mitarbeiter würden mit viel Engagement und Freude gemeinsam mit den Bewohnern den Alltag bestreiten. Die Betreuung im Heim - pflegerisch und medizinisch - werde nur in Abstimmung mit Fachärzten und professionellen Pflegekräften durchgeführt. „Wir haben ganz und gar nichts zu verbergen“, teilten beide mit. Zudem betonte Stöckl, dass ohnehin ein Neubau für das Konradinum geplant sei.

Aufsichtsbehörde für Behinderteneinrichtung kommt

Seit Freitag ist übrigens die seit Jahren geplante Novelle des Salzburger Behindertengesetzes in der Begutachtung, die auch Folgen für das Konradinum haben wird. In der Neufassung ist auch eine Fachaufsicht für Behinderteneinrichtungen vorgesehen. Diese Aufseher gibt es in Salzburg bisher nur in Seniorenheimen oder für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Im Bereich von Menschen mit Behinderungen fehlt noch eine Behörde, die die Einhaltung der Standards kontrolliert.

Geht es nach den Plänen von Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (Grüne), soll die Novelle noch vor der Sommerpause im Landtag beschlossen werden. Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf können bis 31. März abgegeben werden.

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