Unter falschem Namen Kind gezeugt

Die Polizei sucht einen Mann wegen mehrfachen Betrugs und fehlender Unterhaltszahlungen für ein von ihm unter falschem Namen gezeugtes Kind. Seine wahre Identität sei nach wie vor unbekannt, weil er immer wieder falsche Angaben mache.

Der etwa 30-Jährige lebte von 2008 bis 2010 mit seiner damaligen Freundin in einer Beziehung. Kurz nachdem der Bub im Jahr 2009 geboren wurde, setzte sich der Vater von einem Tag auf den anderen ab. Er ist seitdem nicht mehr auffindbar. Ganz verliert sich seine Spur freilich nicht.

Im Februar 2010 wurde für den kleinen Buben von einem Wohlfahrtsträger Unterhaltsvorschuss beantragt. Die Mutter legte damals eine beurkundete Vaterschaftserkenntnis vom Stadtamt Hallein vor. Außerdem lag dem Antrag eine Geburtsurkunde bei. Demnach handelte es sich bei dem Vater um einen deutschen Staatsbürger. Weil es nicht gelang, den untergetauchten Mann auszuforschen, gewährte das zuständige Bezirksgericht schließlich fünf Jahre Unterhaltsvorschuss. Als im Vorjahr ein Antrag auf Verlängerung gestellt wurde, war mittlerweile eine Wohnadresse des Mannes bekannt.

Deutscher erhielt Zahlungsaufforderung

Dem Deutschen flatterte darum im Jänner 2015 völlig unvermittelt die Aufforderung des Bezirksgerichts ins Haus, die Unterhaltsvorschüsse für sein minderjähriges Kind zurückzuzahlen. Der Mann erhob umgehend Einspruch. Name, Adresse und Geburtsdatum würden zwar stimmen, er sei aber mit Sicherheit nicht der Vater des Minderjährigen und habe nie Kontakt mit der Mutter gehabt. Die Frau bestätigte das auch. Der Deutsche komme als Vater ihres Sohnes keinesfalls in Betracht.

Vielmehr stellte sich heraus, dass dem Deutschen im Jahr 2007 sein Personalausweis abhandengekommen war. Mit dem Dokument dürfte sich der „echte“ Vater eine neue Identität zugelegt haben. Trotz der klaren Sache für die Mutter und den vermeintlichen Papa ging die Causa bis vor den OGH. Denn der erste Einspruch des Deutschen wurde abgewiesen. Die Richtigkeit der Vaterschaft konnte nämlich im Vorschussverfahren nicht geprüft werden. Solange die Vaterschaft nicht durch eine gerichtliche Entscheidung widerlegt ist, galt sein Einwand also bedeutungslos.

Gericht gab Rekurs statt

Im Juni 2015 wurde die Vaterschaftserkenntnis aber für unwirksam erklärt, der OGH gab dem Rekurs des Deutschen statt. Zugleich kam das Höchstgericht zu einer zweiten Erkenntnis: Eine Vaterschaft könne nur durch eine ausdrückliche, persönliche Erklärung anerkannt werden. Eine von einer anderen Person in fremdem Namen abgegeben Erklärung sei unwirksam. Die Erstgerichte seien darum angehalten zu prüfen, ob überhaupt eine wirksame Vaterschaftserkenntnis vorliege.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt übrigens nicht nur wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, der Unbekannte soll im Internet auch über eBay Dinge verkauft haben. „Er kassierte das Geld, erbrachte aber keine Leistung“, sagte der Sprecher der Salzburger Staatsanwaltschaft, Robert Holzleitner, am Freitag gegenüber der Austria Presse Agentur (APA). Außerdem soll der Verdächtige von 2010 bis 2011 unter falscher Identität im Raum Graz gelebt haben. In der Steiermark wurden etwa Anzeigen wegen Urkundenunterdrückung, dem Gebrauch fremder Ausweise und Kreditbetrug erstattet.

Personenbeschreibung

Der Verdächtige ist laut Staatsanwaltschaft ca. 30 Jahre alt, 175 bis 180 cm groß, hat 80 bis 85 Kilogramm, brünettes Haar, braune Augen. Auffallende Tätowierungen an beiden Oberarmen.

Fahndung, Kontakt

Wer hat diesen Mann gesehen? Wo? Wann? Wer weiß, wo er sich aufhält? Hinweise werden erbeten an die Polizeiinspektion Golling an der Salzach - Telefon: 059 133 5104

E-Mail: pi-s-golling@polizei.gv.at

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