Terrorverdächtige doch keine Franzosen?

Im Fall jener beiden Terrorverdächtigen, die derzeit in Puch/Urstein (Tennengau) in Untersuchungshaft sitzen, gibt es noch keinen Auslieferungsantrag Frankreichs. Die Causa um die mutmaßlichen Mitglieder der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Salzburg gilt als Verschlussakte.

Bei den zwei Verdächtigen, die in Puch/Urstein in Untersuchungshaft sitzen, handelt es sich um keine Franzosen. Das sagt der französische Honorarkonsul in Salzburg, der Rechtsanwalt Peter Lechenauer und verweist auf die Staatsanwaltschaft, die ihm das mitgeteilt habe. Die beiden könnten aus Pakistan und Nordafrika stammen. Bestätigt hat die Staatsanwaltschaft das aber noch nicht. Die Ministerien in Wien geben sich weiter bedeckt. Kein Kommentar, heißt es aus dem Innenministerium. Man wolle die Ermittlungen der französischen Behörden nicht durch zu viele Informationen gefährden, betont auch Sektionschef Christian Pilnacek aus dem Justizministerium.

Kein Auslieferungsantrag aus Frankreich

Zumindest so viel steht fest: Einen Auslieferungsantrag der Franzosen gebe es bisher nicht. Ein solcher werde wohl erst gestellt, wenn sich der Verdacht einer Verwicklung in die Terroranschläge für die französische Justiz eindeutig erhärtet habe, sagt Pilnacek. Sollte ein solcher Auslieferungsantrag gestellt werden, dann können die Verdächtigen binnen maximal zwei Monaten an Frankreich ausgeliefert werden, ergänzt Sektionschef Pilnacek.

Die vier Terrorverdächtigen sitzen in Puch/Urstein in Untersuchungshaft. Vergangene Woche soll die Festnahme im Salzburger Transitquartier für Asylsuchende erfolgt sein.

Die Salzburger Polizei soll den entscheidenden Hinweis von französischen Ermittlern erhalten haben. „Am vergangenen Wochenende wurden zwei Personen festgenommen, wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung“, sagt Robert Holzleitner von der Staatsanwaltschaft Salzburg.

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Zwei Männer wurden in einer Transitunterkunft in Salzburg festgenommen. Sie sitzen wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung in U-Haft.

Die vermuteten Parallelen sind die Einreise über die griechische Insel Leros samt Registrierung dort, in weiterer Folge ein Asylantrag in Serbien. Wie der getötete mutmaßliche Attentäter von Paris seien auch die zwei Verdächtigen mit einem gefälschten syrischen Reisepass gekommen. Sektionschef Pilnacek vom Justizministerium gibt sich zu dem Fall bedeckt.

„Fakten reichten für Verhängung der U-Haft“

„Die bekannten Fakten waren für das Gericht hinreichend, um Untersuchungshaft zu verhängen. Mehr können wir ohne felsenfest gesicherte Informationen dazu aber noch nicht sagen. Denn erstens haben wir solche noch nicht, zweitens wollen wir die Ermittlungen nicht gefährden, und drittens sind Flüchtling und Verdächtiger in Richtung einer terroristischen Vereinigung zwei Paar Schuhe“, sagte Pilnacek gegenüber dem Ö1-Mittagsjournal und Radio Salzburg.

„Generalverdacht gegen Flüchtlinge unangebracht“

Ein Generalverdacht gegen Flüchtlinge sei jedenfalls unangebracht, betonte Pilnacek. „In Anbetracht der Aufgeregtheit, mit der die Diskussion über Flüchtlinge geführt wird, ist es der Justiz auch ein Anliegen, nur möglichst gesicherte Informationen bekanntzugeben.“

Ob die zwei Verdächtigen von Salzburg aus Anschläge in Europa begehen sollten, sei noch völlig unklar, so Pilnacek. „Terror ist dafür ein zu starker Begriff. Ermittelt wird wegen möglicher Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung. Es ist - wie sehr oft - ein Puzzle, das es schrittweise zu vervollständigen gilt.“

Insgesamt nun vier Verdächtige in Haft

Zur Frage, warum die zwei Verdächtigen in Salzburg geblieben sind, gibt es zwei Vermutungen. These eins: Sie standen auf Fahndungslisten und wollten unerkannt bleiben. These zwei: Der IS will, dass Flüchtlinge unter Generalverdacht geraten, und schickt deshalb bewusst ihre Leute über die Balkan-Route, um indirekt den Flüchtlingsstrom aus Syrien zu bremsen.

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