KZ-Besuch für Nazi-Bilder in WhatsApp-Gruppe

Ein wegen Wiederbetätigung angeklagter 15-jähriger Schüler muss die KZ-Gedenkstätte Mauthausen besuchen, weil er in die WhatsApp-Gruppe seiner Klasse Nazibilder gesendet haben soll. Das entschied das Salzburger Jugendgericht.

Der Vorfall passierte im November des Vorjahres: Neben den Bildern hatte der 15-Jährige aus dem Pongau auch ein Zitat in die Gruppe gestellt, das den Massenmord an Juden gutheißt. „Ich weiß selber nicht, wie das passiert ist. Das war so eine kurze Phase. Ich wollte Aufmerksamkeit erregen“, sagte der bisher unbescholtene Bursche am Dienstag beim Prozess der Richterin. Er habe damals den Konflikt zwischen Israel und Palästina mitbekommen und dann im Internet recherchiert. „Da bin ich auf Hitler gekommen. Auf Facebook habe ich drei Zufallsbilder gefunden und Screenshots für die WhatsApp-Gruppe gemacht.“ Rund 15 Schüler einer Neuen Mittelschule im Pongau waren in der Gruppe.

Die drei Postings zeigten zum einen ein Hitler-Porträt aus den 1920er Jahren mit einem angefügten Zitat: „Ich hätte eigentlich alle Juden töten können, aber ich habe einige am Leben gelassen, um euch zu zeigen, dass ich alle hätte töten können“. Das zweite Bild stellte ein abgeändertes Adidas-Logo mit drei ausgestreckten Armen dar, die laut Staatsanwalt Marcus Neher „wie eine Serie von Hitlergrüßen aussehen“. Unter dem Adidas-Zeichen war noch ein „Hitler-Logo“ abgebildet. Und auf dem dritten Posting war ein Lichtbild eines kahl geschorenen Burschen zu sehen, eine Reichskriegsflagge und ein Hakenkreuz.

Staatsanwalt: „Ihm war sein Handeln bewusst“

Auch gegenüber Klassenkameraden soll der Angeklagte die systematische Ermordung von Juden gutgeheißen und bei Kritik vehement auf seinem Standpunkt beharrt haben, erklärte der Staatsanwalt. Trotz eines Aufklärungsgespräches mit seinem Lehrer habe der Angeklagte die Straftaten im folgenden Schuljahr gesetzt, zeigte sich der Staatsanwalt verwundert. „Ihm war sein Handeln bewusst.“

Der Verteidiger bezeichnete die Straftaten des Angeklagten als „eine kurze Episode in seinem jungen, strafmündigen Leben“. Um den Umdenkprozess des Schülers zu festigen, schlug der Anwalt dem Geschworenengericht eine Diversion vor.

Besuch in KZ-Gedenkstätte als Ermahnung

Diesem Vorschlag der Verteidigung schloss sich schließlich auch die Jugendrichterin an: Sie stellte das Verfahren bei der Diversion vorläufig ein - für eine zweijährige Probezeit. Dafür muss der 15-Jährige aber die KZ-Gedenkstätte Mauthausen besuchen und sich mit der systematischen Ermordung der Juden auseinandersetzen - inklusive Vor- und Nachbereitung mit einem Sozialarbeiter. Wenn alle Auflagen erfüllt sind und der Teenager während der Probezeit nicht straffällig wird, wird das Verfahren nach zwei Jahren endgültig eingestellt.

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