Wander-Gebühren: Bundesforste rudern zurück

Die Bundesforste wollen als Grundbesitzer nun offenbar doch keine Gebühren für Wanderwege einheben. Das wurde Freitag nach vehementer Kritik alpiner Vereinen bekannt. Zuvor hatte es geheißen, die BF würden im Salzkammergut und anderswo künftig Geld verlangen.

Der ehrenamtliche Alpenvereinspräsident Andreas Ermacora, im Brotberuf ein Rechtsanwalt, spricht sich vehement gegen diese Pläne der Bundesforste und privater Grundbesitzer aus: „Die Wegefreiheit in Österreich muss unentgeltlich bleiben.“

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Gerald Lehner

Zeitungsbericht startete Debatte

Laut einem Bericht in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ in der Vorwoche hatten die Bundesforste der Gemeinde St. Gilgen einen Nutzungsvertrag vorgelegt, in dem für die Region nicht nur eine Kilometergebühr für Wanderwege, sondern auch eine Abgeltung für Rastbänke, Markierungen oder Hinweistafeln vorgesehen war. Die Bundesforste argumentierten mit Haftungsfragen. Zwischenfälle würden ohne Regelung automatisch auf den Grundbesitzer zurückfallen. Außerdem gehe es nur um Beträge in der Höhe vor 200 bis 300 Euro pro Jahr.

„Die Gefahr scheint gebannt“

„Der Alpenverein hat mit solchen Forderungen überhaupt keine Freude. Der Tourismus lebt vom wanderbaren Österreich. Wenn Grundeigentümer beginnen, von Wegerhaltern Gebühren einzuheben, wird an Grundfesten gerüttelt. Das geht in die falsche Richtung und dagegen werden wir uns mit aller Stärke wehren“, sagt Ermacora.

Er könne als Rechtsanwalt auch das Argument der Haftung nur bedingt nachvollziehen: „An sich haftet ohnehin der Wegerhalter, also etwa die Gemeinde oder der Alpenverein.“ Laut Ermacora habe ihn am Donnerstag aber der Generaldirektor der Bundesforste, Georg Schöppl, angerufen und Entwarnung gegeben. „Die Gefahr scheint gebannt“, so der Alpenvereinspräsident am Freitag.

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Neuer Nutzungsvertrag geplant

„Es ist nicht das Ziel der Bundesforste, Geld mit den Wanderwegen zu verdienen“, sagte Freitag eine ÖBf-Sprecherin zur APA: „Es geht nicht um einen wirtschaftlichen Nutzen, sondern darum, die vielen Einzelregelungen in der Region unter ein Dach zu bekommen.“ So würden etwa viele verschiedene und zum Teil mehr als 100 Jahre alte Vereinbarungen und Rechte existieren. „Ziel ist es, diese in einem Vertrag zusammenzufassen und die damit verbundenen Haftungs-und Instandsetzungsfragen nachhaltig zu klären. Wanderwege waren immer frei und bleiben kostenfrei benutzbar“, so die Sprecherin.

Die Bundesforste, der Alpenverein und die betroffenen Gemeinden wollen im Herbst bei einem Treffen eine gemeinsame Lösung finden.

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Wegefreiheit in Gefahr?
Im Konflikt um mögliche Weggebühren für Gemeinden und Wanderer an die Bundesforste zeichnet sich eine Lösung ab.

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