Flüchtlinge: DNA-Test vor Familiennachzug

Anerkannte Flüchtlinge, die ihre Familie nach Österreich holen wollen, müssen sich einem DNA-Test in der Gerichtsmedizin unterziehen. Denn nur die engsten Angehörigen von Asylberechtigten dürfen nachgeholt werden.

Bisher waren es vorwiegend junge Männer, die die Flucht nach Österreich wagten - hauptsächlich aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Wenn ihr Asylverfahren positiv abgeschlossen ist und sie als anerkannter Flüchtling gelten, können sie beim Asylamt einen Antrag stellen, ihre Familie nachzuholen. Allerdings gilt das nur für die Ehefrau und minderjährige Kinder, nicht für andere Verwandte.

Um die Verwandtschaft zweifelsfrei zu klären, braucht es ein Abstammungsgutachten, sagt der Molekularbiologe Franz Neuhuber von der Salzburger Gerichtsmedizin: „Das funktioniert so, dass die DNA-Muster der Personen, die hier aufhältig sind, und der Personen im Heimatland verglichen werden. Dann kann man eindeutig feststellen, ob diese Personen miteinander verwandt sind oder nicht.“

Kontakt zu Familien über die Botschaft

Im gerichtsmedizinischen Institut in Salzburg werden dazu die Daten des Flüchtlings aufgenommen, seine Identität durch Fingerabdrücke und Fotos festgehalten und ein Mundhöhlenabstrich für die DNA-Untersuchung entnommen: „Dann treten wir mit einer Kontaktstelle im Heimatland dieser Person in Verbindung - meistens die österreichische Botschaft - und ersuchen um Entnahme von Proben der Personen, die im Heimatland leben“, schildert Neuhuber.

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DNA-Tests vor Familiennachzug

Mit einem DNA-Test wird geklärt, ob die Familie eines anerkannten Flüchtlings wirklich nach Österreich nachziehen darf.

In den Flüchtlingslagern im Libanon und in Jordanien übernehmen meist Ärzte den DNA-Test. Sie schicken die Proben nach Salzburg. Die Kosten für das Abstammungsgutachten in Höhe von etwa 1.000 Euro müssen vom Flüchtling übernommen werden.

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