Streit um Golfplatz Anif nimmt kein Ende

Der jahrelange Rechtsstreit um den Golfplatz Anif geht weiter. Im April hatte das Bundesverwaltungsgericht den Golfplatz abgelehnt. Gegen diese Entscheidung wollen die Betreiber jetzt bis zur höchsten Instanz gehen, zum Verwaltungsgerichtshof (VwGH).

Die Gesellschafter sind sich einig: Das Bundesverwaltungsgerichts liegt falsch. Der Grund für die Ablehnung des Bundesverwaltungsgerichts lautete ja, es gebe kein öffentliches Interesse daran, für diesen Golfplatz 85.000 Quadratmeter Wald zu roden.

Doch das stimme nicht und deshalb werde man eine außerordentliche Revision anstrengen - also Einspruch beim Höchstgericht erheben, dem Verwaltungsgerichtshof. Die Betreiber bestehen darauf, der Golfplatz sei in öffentlichem Interesse, er hätte wesentliche touristische Effekte. Der seit 23 Jahren andauernde Streit um einen Golfplatz in Anif nimmt also kein Ende.

Golfplatz in Anif?

ORF

30 Golfplätze in einer Stunde erreichbar

Das Bundesverwaltungsgericht sieht das in seinem jüngsten Bescheid anders und argumentiert: Golf sei als Sport zu unbedeutend, um große überregionale Effekte zu erzielen, außerdem gebe es innerhalb einer Stunde Fahrzeit mehr als 30 Golfplätze in Salzburg, die schon jetzt mehr schlecht als recht ausgelastet seien. Noch ein Golfplatz stelle bestenfalls eine Angebotserweiterung dar, sicherlich aber kein überwiegendes öffentliches Interesse.

Aber damit wollen sich die prominenten Betreiber nicht abspeisen lassen. Gesellschafter wie Friesacher, Palfinger, die Stieglbrauerei, Hypo, oder die Media-Markt-Gründerfamilie Kellerhals bestehen auf einem Golfplatz, 70 Hektar groß und entlang der Salzach, zwischen Alpenstraße und Waldbad Anif. Bis das Höchstgericht entscheidet, ob es den Einspruch überhaupt zulässt, vergehen in der Regel acht bis zehn Wochen. Die eigentliche Entscheidung kann bis zu zwei Jahre dauern.

Links: