Denkmal für NS-Opfer zerstört: Bedingte Haft

Weil er ein Mahnmal zur Erinnerung an Kriegsgefangene, Zwangsarbeiter und Opfer der Nazis mit seinem Skateboard mutwillig zerstört hatte, ist ein 28-jähriger Salzburger am Montag zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

„Ich hatte einen Grant auf den Staat“, sagte der Angeklagte dem Gericht. Er habe die Bedeutung des gläsernen Mahnmales an der Staatsbrücke „gar nicht gekannt“. Der Beschäftigungslose, der von der Mindestsicherung lebt, hatte Mitte Jänner 2015 mehrmals das Skateboard gegen den mit einer Lichtinstallation versehenen, gläsernen Kubus bei der Salzburger Staatsbrücke geworfen. Er verursachte damit einen Gesamtschaden von rund 8.000 Euro.

Das beschädigte NS-Mahnmal

ORF

Das beschädigte NS-Mahnmal (Bild) wurde inzwischen wieder hergerichtet

Keine Anklage wegen NS-Wiederbetätigung

Da er offenbar rein aus Zerstörungswut gehandelt und nicht gewusst hatte, wofür das Mahnmal steht, wurde er nicht wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz angeklagt, sondern wegen Sachbeschädigung.

„Ich hatte einiges getrunken. Meine Mutter wurde in ein Pflegeheim gebracht. Uns wurde die Wohnung genommen und ich wurde obdachlos“, erklärte der Beschuldigte dem Strafrichter Roland Finster: „Es tut mir leid, dass ich ein Kunstwerk beschädigt habe“, entschuldigte er sich bei der österreichischen Künstlerin Brigitte Kowanz.

Zusatzstrafe zu anderer Sachbeschädigung

Das reumütige und umfassende Geständnis sei ein Milderungsgrund gewesen, erklärte der Richter. Die Strafe von zwei Monaten wegen Sachbeschädigung wurde als Zusatzstrafe zu einer Verurteilung des Bezirksgerichts Salzburg vom Jänner ausgesprochen.

Der Salzburger hatte damals ebenfalls wegen Sachbeschädigung vier Monate bedingt erhalten. Da er Montag zu dem Prozess am Landesgericht Salzburg ohne Verteidiger gekommen war, wird das Urteil von zwei Monaten bedingt erst nach drei Tagen rechtskräftig. Der 28-Jährige hat das Urteil angenommen. Staatsanwalt Michael Schindlauer verzichtete auf Rechtsmittel.

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