Jugendhilfe: Salzburg zieht als letztes Land nach

Mit einem neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz erfüllt Salzburg als letztes Land die Mindestanforderungen des Bundes. Die zuständigen Grünen betonen, das neue Gesetz gehe über Mindeststandards hinaus. Der Landtag berät es am Mittwoch. Am 1. Mai könnte es in Kraft treten.

2.000 Kinder und Jugendliche aus schwierigen sozialen Verhältnissen brauchen derzeit in Salzburg Hilfe. Ihre Situation soll sich jetzt durch das Gesetz verbessern. Junge Mütter zwischen 18 und 21 Jahren sollen künftig mit ihrem Baby ein Jahr lang in einer Baby-Kind-Wohngemeinschaft wohnen können, anstatt das Kind zur Fürsorge geben zu müssen. Betroffene Familien müssen für Unterstützung durch Sozialarbeiter nichts mehr dazuzahlen. Bei Kindesabnahmen durch das Jugendamt soll es künftig auch eine Betreuung für die Eltern geben. Zusätzlich bekommt das Land einen psychologischen Dienst, auf den die Jugendämter bei Bedarf zugreifen können.

Mehrkosten von 340.000 Euro im Jahr

Salzburg erfüllt mit dem neuen Gesetz als letztes Bundesland die Anforderungen des Bundes. Aus dem Büro des zuständigen Landesrates Heinrich Schellhorn (Grüne) heißt es dazu, das neue Salzburger Gesetz gehe über die Mindestanforderungen des Bundes hinaus. In Salzburg habe es länger gedauert, weil man noch die Erfahrungen der Sozialarbeiter und Jugendämter aus der Praxis eingearbeitet habe.

Die Mehrkosten für die Änderungen betragen jährlich rund 340.000 Euro, sagt Soziallandesrat Schellhorn: „Davon trägt das Land die eine Hälfte, die Gemeinden tragen die andere Hälfte. Wir haben dafür schon im Budget 2015 Vorsorge getroffen.“ Durch die Gesetzesnovelle werden keine zusätzlichen Sozialarbeiter und Psychotherapeuten benötigt.

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