„Direkte Demokratie“: Weiter kein Beschluss

Der Landtag hat Mittwoch das so genannte „Salzburger Modell“ für mehr direkte Mitbestimmung von Bürgern gegen die gewählte Stadtpolitik wieder nicht beschlossen. Mit dem Modell sollen Initiativen mit Bürgerbegehren und Bürgerabstimmungen mehr Macht bekommen.

Der Salzburger Landtag bei einer Sitzung im Chiemseehof

APA/Barbara Gindl

Plenarsitzung des Salzburger Landtages

Eigentlich sollte Mittwoch bei der Sitzung des Landtages mit dem Beschluss der formale Schlusspunkt gesetzt werden - unter das so genannte „Salzburger Modell“ der Bürgermitbestimmung. Jahrelang hatte man in der Stadt mit Bürgerinitiativen und Grünlandschützern verhandelt. Der Landtag sollte nun die entsprechende Änderung im Stadtrecht nur noch beschließen, denn Salzburgs Stadtrecht ist ein Landesgesetz.

Bestimmen Initiativen statt Stadtpolitik?

Der Beschluss der Stadtrechtsnovelle ist Mittwoch an einem einzigen Punkt gescheitert: Dürfen Bürger mit dem entsprechenden Rückhalt einer Bürgerbefragung auch bestimmen, wie sich ein Vertreter der Stadt in einer ausgegliederten Gesellschaft zu verhalten hat? Also etwa beim Flughafen? Dürfen also Bürger mittels Abstimmung festlegen, dass der Stadtvertreter in der Flughafengesellschaft dafür eintreten muss, dass nur noch zwischen 10.00 und 14.00 Uhr gestartet und gelandet werden darf - um ein Extrembeispiel zu nennen.

Da will der Landtag als gewählter Gesetzgeber von der Stadtpolitik noch einmal eine eindeutige Äußerung, ob sie so etwas wirklich zulassen wolle in ihrem Salzburger Modell der Bürgermitbestimmung. Das sei, so sagen Experten aus Politikwissenschaft und Rechtskunde, eine teilweise Entmachtung von gewählten Politikern im Rahmen der parlamentarischen Demokratie.

Will Gemeinderat seine Teilentmachtung?

Die Initiativen, mit denen das alles verhandelt worden ist, wünschen sich solche Lösungen natürlich. Ob der Salzburger Gemeinderat das auch will, dass soll in der Sitzung nächsten Mittwoch nun endgültig geklärt werden. Und erst dann sieht sich der Landtag in der Lage, das Salzburger Stadtrecht entsprechend zu ändern.

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