Allergie-Infopflicht gilt auch für Punschstände

Ab 13. Dezember müssen in offen verkauften Lebensmitteln alle Zutaten, die Allergien verursachen könnten, extra ausgewiesen werden. Das betrifft nicht nur Restaurants und Bars, sondern auch Punschstände, Bäcker oder Fleischer.

Alle Arten von Lebensmitteln, die lose verkauft werden, brauchen ab 13. Dezember die neue Kennzeichnung. Wer sich nicht an die Allergen-Verordnung hält, dem drohen Strafen.

Und das gilt zum Beispiel auch für den Christkindlmarkt in der Stadt Salzburg. Auf dem Markt mit rund einer Million Besucher aus aller Welt muss offenes Essen allerdings nur auf Deutsch gekennzeichnet sein: „Hier gibt’s keine einheitliche Lösung - das heißt auch, es hätte gar keinen Sinn, das anzubringen. Wir sind nur in deutscher Sprache dazu verpflichtet“, sagt Christkindlmarkt-Obmann Wolfgang Haider.

Frauen stehen am Glühweinstand am Salzburger Christkindlmarkt

ORF

Glühweinstände müssen ab 13. Dezember über möglicherweise allergieauslösende Inhaltsstoffe informieren - genauso wie Bäcker, Fleischer, oder auch Privatzimmervermieter

Die Punsch- und Glühweinstände sind bei Weitem nicht die einzigen Betroffenen: Zum Beispiel auch in der Bäckerei von Marianne Hofmann in Salzburg-Itzling wird offene Ware wie Gebäck, Kekse oder Torten verkauft. Hofmann legte deshalb eine Mappe mit den allergenen Stoffen für ihre Kunden an. Die neue Allergen-Ausweisung sieht sie gelassen: „Wir kaufen ja die Rohstoffe frisch ein, wir haben ja keine fertig abgepackten Sachen. Dann kann ich auch ganz genau sagen, was da drinnen ist.“

„Enormer bürokratischer Aufwand“

Maximiliane Laserer, Geschäftsführerin der Lebensmittelinnung in der Salzburger Wirtschaftskammer, sieht die neue Verpflichtung kritisch: „Es ist machbar - sicherlich. Aber es ist einfach ein enormer bürokratischer Aufwand. Und Sie kennen’s ja selber: Wenn Sie bei jedem Produkt lesen, was da drinnen ist, ich weiß nicht, ob sie dann noch so genussvoll in ein Semmerl hineinbeißen.“

Und auch die Privatzimmervermieter haben keine große Freude mit der neuen Verpflichtung. Auch sie brauchen einen Liste sämtlicher Allergene zum Beispiel in der Wurst oder dem Käse, die sie zum Frühstück anbieten. „Der Aufwand ist natürlich wesentlich größer, weil alle Vermieter sehr verunsichert sind“, sagt Franz Katherl vom Privatvermieter-Verband Salzburg. „Wir haben sehr viele ältere Vermieter. Und für die ist das teilweise auch ein Grund, dass sie sagen: Der Druck wird immer höher, ob sie’s nicht aufgeben, weil sie nur zwei, drei Zimmer haben.“

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