Allergieseminare für Wirte überlaufen
Milch, Nüsse, Gluten, Krustentiere, Sellerie: Sie alle gelten als Hauptverursacher von Lebensmittel-Allergien. Für Betroffene ist es nicht ganz ungefährlich, unwissentlich davon zu essen. Deshalb sollen die Wirte ihre Gäste über die Verwendung dieser Lebensmittel in den einzelnen Speisen aufklären.
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Eine Auszeichnungspflicht etwa in der Speisekarte gibt es aber nicht, darauf weisen sowohl die Wirtschaftskammer als auch die Dienstleistungsgewerkschaft vida ausdrücklich hin. Es genügt, wenn der Kellner auf Nachfrage den Gast informiert.

ORF
Gastwirte sind ab dem 13. Dezember laut EU-Verordnung dazu verpflichtet über die Verwendung von 14 „allergenen“ Lebensmitteln in ihren Speisen zu informieren
Kurse nahezu komplett ausgebucht
Die Liste an Lebensmitteln über die jetzt informiert werden muss, ist kurz: 14 sogenannte „allergene“ Lebensmittel stehen darauf. Die WIFI-Kurse zur richtigen Auskunft über Allergene sind bis Mitte Dezember fast vollständig ausgebucht, sagt Ernst Pühringer, Salzburgs Gastronomie-Sprecher in der Wirtschaftskammer: „Wenn man sich dazu entscheidet mündlich Auskunft über die Allergene zu geben, schreibt die EU-Verordnung vor, dass permanent geschulte Mitarbeiter im Betrieb anwesend sein müssen. Genau diese Schulungen bieten wir momentan an und die haben auch einen regen Zulauf.“
Die neue Verordnung richtet sich jedenfalls ausschließlich an die Wirte: wer etwa zu einem Pfarrfest Kuchen mitbringt, ist von der Informationspflicht nicht betroffen.
Links:
- Fleisch: Herkunftsnachweis in der Speisekarte (salzburg.ORF.at; 23.11.2014)
- Streit um neue Allergenkennzeichnung (salzburg.ORF.at; 17.11.2014)
- Allergiker: Künftig Warnungen in Speisekarten (salzburg.ORF.at; 24.7.2014)