Streit über neue Allergenkennzeichnung

Kritik an der neuen Allergenverordnung kommt von heimischen Konsumentenschützern. Künftig müssen Handel und Gastronomie über Stoffe in Produkten informieren, die Allergien auslösen können. Das müsse schriftlich passieren, fordern die Konsumentenschützer.

Bestimmte Stoffe in unverpackten Lebensmitteln können Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen. Darüber müssen Handel und die Gastronomen ihre Kunden künftig informieren. In der Gastronomie kann das schriftlich auf der Speisekarte oder auch mündlich durch einen geschulten Mitarbeiter erfolgen.

„Mündliche Info bringt zu wenig Rechtssicherheit“

Letzteres ist dem Konsumentenschützer Stefan Göweil ein Dorn im Auge. „Konkret kritisieren wir, dass es diese Wahlmöglichkeit gibt. Wir wollen, dass das ausschließlich in schriftlicher Form passiert, denn das ist für alle Beteiligten der sicherste Weg, und alle sind auf der rechtlich sicheren Seite“, argumentiert Göweil.

„Sicherheit bei schriftlicher Variante nicht höher“

Vor allem Wirte am Land würden viel mit regionalen Produkten arbeiten, die Karte wechsle oft - da sei eine schriftliche Kennzeichnung viel zu viel Aufwand, entgegnet der Wirtesprecher in der Salzburger Wirtschaftskammer, Ernst Pühringer. Auch das Argument von mehr Rechtssicherheit bei der schriftlichen Kennzeichnung lässt Pühringer nicht gelten.

„Man weiß ja nicht, was genau ein Gast gefrühstückt oder eine Stunde vorher gegessen hat. Ich bin davon überzeugt, dass im Streitfall die Beweissicherung auch bei der schriftlichen Kennzeichnung nicht besser ist. Die bisherigen Schulungen zu dem Thema waren jedenfalls alle sehr gut besucht.“

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