Golfplatz Anif: UVP-Bescheid negativ

Das Golfplatzprojekt in Anif (Flachgau) ist vorerst gescheitert. Die zuständige Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Rössler (Grüne) hat einen negativen Bescheid im Umweltverträglichkeitsverfahren (UVP) unterzeichnet.

Dieser ist inzwischen auf der Homepage des Landes online gestellt. Die Projektbetreiber rund um den Anifer Unternehmer Michael Friesacher wollen auf einer Fläche von rund 70 Hektar im Bereich östlich des Parks von Schloss Anif zwischen der Alpenstraße im Norden, dem Treppelweg an der Salzach im Osten und dem Waldbad Anif im Süden eine 18-Loch-Golfanlage samt Driving Range errichten. Das Vorhaben inkludiert ein eingeschoßiges, in „ortsüblicher traditioneller Art“ errichtetes Klubhaus mit Sanitärräumen, Büro, Restaurant und einem Parkplatz am Südostende der Schlossallee sowie einen Betriebshof und zwei Teiche, wovon einer zur Bewässerung der Golfanlage dienen soll.

Acht Hektar Wald müssen gerodet werden

Gegenüber der Austria Presse Agentur (APA) begründete Rössler am Freitag auf Anfrage, dass die Entscheidung nach ausführlicher forstrechtlicher Interessensabwägung erfolgt sei: Für den Golfplatz müssen rund acht Hektar Wald gerodet werden. Die Betreiber haben zwar von sich aus angeboten, Ersatzpflanzungen im gleichen Ausmaß durchzuführen, doch diese Frage habe sich gar nicht gestellt. Denn es ging um die Rechtsfrage, ob die Rodung an sich, also unabhängig von allfälligen späteren Ersatzaufforstungen, beurteilt werden müsse. „Das ist eine heikle Frage, und wir haben es uns nicht einfach gemacht“, sagte Rössler. Die Behörde habe deshalb zusätzlich zur eigenen Fachmeinung auch noch ein externes Gutachten eingeholt.

Die Juristen kamen zum Erkenntnis, dass auf jeden Fall zu prüfen sei, ob dieses Projekt eine Rodung in dem Ausmaß rechtfertige. Bei der Interessensabwägung habe die Behörde eben festgestellt, dass es kein öffentliches Interesse an einer Rodung gebe, erklärte Rössler. Die Rodungsbewilligung wurde daher nicht erteilt. Die Frage von nachträglichen Wiederaufforstungen blieb somit unberücksichtigt. Das wäre erst Teil der behördlichen Auflagen gewesen, die es aber bei einem ablehnenden Bescheid nicht gibt.

Erste Pläne bereits im Jahr 1992

Der Golfplatz Anif beschäftigt Kommunal- und Landespolitik schon lange: Die ersten Pläne tauchten bereits im Jahr 1992 auf. Damals wollte der Grundbesitzer Johannes Moy das Projekt selbst entwickeln, scheitere aber am Widerstand der Landesumweltanwaltschaft, auch die Gemeinde war damals dagegen.

Vier Jahre später wurde der Golfplatz erneut Thema. Nach mehreren Umplanungen widmete die Gemeindevertretung die Flächen schließlich um. 1999 blätterten bereits 180 Interessierte noch vor Baubeginn die Einschreibgebühr von 110.000 Schilling (rund 8.000 Euro) hin. Doch dann entstand eine Diskussion über die Situierung des Klubhauses im Landschaftsschutzgebiet, und das Projekt wurde erneut abgesagt, ehe sich ein Jahr später neue Investoren an das Vorhaben wagten. 2006 stieg Dietrich Mateschitz in die Gesellschaft ein, verkaufte aber noch im selben Jahr seine Anteile wieder. Auch stellte sich damals heraus, dass eine UVP nötig ist.

Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht möglich

Nach dem negativen Bescheid, der mit 16. Oktober datiert ist, haben die Projektanten noch die Möglichkeit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Dies entspricht einer Berufung.

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