Geburtstagsfotos mit Bürgermeistern legalisiert

Das Land Salzburg hat jetzt die Gemeindeordnung geändert, um rechtliche Zweifel zu Fotos von Bürgermeistern mit betagten Jubilaren zu beseitigen. Anlass dafür war eine Beschwerde gegen die Veröffentlichung solcher Bilder.

Ein Fest für alle Hochzeitsjubilare in Gold und Silber, abgebildet in der Gemeindezeitung von Kopfing im Innviertel (OÖ) brachte den dortigen Bürgermeister Otto Straßl (ÖVP) vor die Datenschutzkommission und alle andern Bürgermeister in Verlegenheit. Fotos von Jubilaren dürfen nämlich laut Gesetz nicht ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden - mehr dazu in Anzeige nach Fest für Jubelpaare (ooe.ORF.at; 13.9.2012).

Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) gratuliert der Jubilarin Erna Hammerschmid zum 100. Geburtstag

Stadt Salzburg/Inge Kuderer

Geburtstagsfotos mit Bürgermeistern - so wie hier von Salzburgs Stadtoberhaupt Heinz Schaden (SPÖ) mit der Jubilarin Erna Hammerschmid - sind jetzt in der Gemeindeordnung ausdrücklich geregelt

„Wichtig, dass das auf gesetzlicher Basis steht“

Um auf Nummer sicher zu gehen, ergänzt das Land Salzburg jetzt die Gemeindeordnung um einen eigenen Unterparagraphen: In dem steht erstmals ausdrücklich, dass sich Bürgermeister mit Jubilaren fotografieren lassen dürfen, vorausgesetzt diese stimmen zu. Günter Mitterer (ÖVP), Bürgermeister von St. Johann im Pongau und Präsident des Salzburger Gemeindeverbandes, ist erleichtert: „Damit wir da nicht datenschutzrechtliche Probleme bekommen, ist es wichtig, dass das auf einer gesetzlichen Basis steht. Ich kann aus meiner langjährigen Erfahrung sagen, dass es für die Betroffenen eine sehr große Freude ist, wenn der Bürgermeister vorbeischaut.“

Zum Zweck der Gratulation darf der Bürgermeister künftig außerdem ausdrücklich die Daten aus dem Melderegister verwenden.