Baumgartner verletzte Luftraum: Verfolgung

Stratosphärenspringer Felix Baumgartner hat am Donnerstag mit einem Hubschrauber den Luftraum des Flughafens München verletzt und ist deshalb von einem deutschen Polizeihubschrauber bis nach Salzburg verfolgt und zur Landung aufgefordert worden.

Gegen 19.00 Uhr war der von Baumgartner gesteuerte Helikopter in die Kontrollzone des Verkehrsflughafens München eingeflogen: „Mir ist das Navigationssystem ausgefallen. Die Fernsicht war sehr schlecht. Und dann geht es recht schnell, dass man in der Kontrollzone drinnen ist“, erklärte der 45-Jährige gegenüber den „Salzburger Nachrichten“. Laut „Bild-Zeitung“ wurde deshalb der Start eines Flugzeugs in München abgebrochen.

Extremsportler Felix Baumgartner

APA/EPA/Andrew Gombert

Wurde vom Polizeihubschrauber verfolgt: Felix Baumgartner

Auf dem Weg nach St. Johann

Baumgartner war auf dem Rückflug von Neuburg bei Ingolstadt nach St. Johann im Pongau, wo er den Hubschrauber beim Flugunternehmer Roy Knaus gemietet hatte. Dass er seit München von einem Polizeihubschrauber verfolgt worden sei, habe er erst später bemerkt. „Dann hat er mich über Funk zur Landung auf dem Salzburger Flughafen aufgefordert.“ Diese erfolgte um 19.48 Uhr. „Der Beamte hat meine Personalien aufgenommen und ist dann wieder abgeflogen“, so Baumgartner.

„Ausfall des Navigationssystems“

Im Interview mit Ö3 spricht Felix Baumgartner von „Ausfall des Navigationssystems.“ Er hätte Sichtschwierigkeiten gehabt und sei deshalb in den Luftraum eingeflogen. Baumgartner glaubt nicht, dass ein Strafverfahren eingeleitet werde und er hofft auf Nachsicht. „Ich bin seit acht Jahren Helikopter-Pilot und habe noch nie einen Vorfall gehabt, ich habe eine weiße Weste“, sagt Baumgartner - mehr dazu in oe3.ORF.at.

Der Flughafen in München ist ein Hochsicherheitsbereich, sagte Wolfgang Ruths vom deutschen Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung gegenüber dem ORF: „Die Luftraumverletzung ist schon ein sehr schwerwiegender Verstoß. Lufträume, für die eine Freigabenpflicht besteht, sind ja deswegen eingerichtet, dass sich die Flugsicherung darauf verlassen kann, dass sich nur ihr bekannte Flugzeuge in dem Bereich bewegen. Insofern kann das im Einzelfall schon Behinderungen und Gefährdungen nach sich ziehen.“

Bußgeld im drei- bis vierstelligen Bereich

Für Piloten zieht eine Luftraumverletzung eine Verwarnung oder einen Bußgeldbescheid nach sich, weiß Ruths: „Die meisten Bußgelder bewegen sich im dreistelligen bis vierstelligen Rahmen. Die Höchstandrohung bei fahrlässigem Verhalten sind 25.000 Euro, bei vorsätzlichem Verhalten 50.000 Euro.“ Dazu werde die Stelle informiert, die die Fluglizenz ausgestellt hat.

Der Zwischenfall mit Baumgartner am Steuerknüppel sei in der deutschen Luftfahrt sehr außergewöhnlich, so Ruths: „Dass die Polizei einen Luftraumverletzer tatsächlich verfolgt, ist bei uns eher die Ausnahme. Mir ist kein vergleichbarer Fall bekannt.“