380-kV-Leitung Fall für Korruptionsstaatsanwalt

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt jetzt unter anderem wegen des Verdachts der Bestechung im Zusammenhang mit der umstrittenen 380-kV-Leitung. Die Gemeinde Adnet (Tennengau) hatte Anzeige wegen eines Angebots der Austrian Power Grid (APG) erstattet.

Der Hintergrund: Die APG hatte der Gemeinde 69.000 Euro je Trassenkilometer im Falle der Zustimmung zur Leitung angeboten. Die Gemeinde Adnet übermittelte deshalb im Mai der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Sachverhaltsdarstellung. Es solle geprüft werden, ob das Angebot, das im Jänner 2014 der Gemeinde schriftlich unterbreitet worden sei, unter Korruption fällt.

Das Angebot könnte eine strafrechtliche Relevanz beinhalten, sagte Bürgermeister Wolfgang Auer (ÖVP). Weder er selbst noch die Gemeindevertreter wollten in den Dunstkreis von Korruption geraten - auch wenn das Angebot der APG von den Adneter Gemeindevertretern abgelehnt worden sei, erklärte der Ortschef der APA. Auer verwies auf den Antikorruptionsexperten Hubert Sickinger. Dieser habe erklärt, dass solche Angebote, die früher nicht unüblich gewesen seien, nach dem verschärften Korruptionsstrafrecht seiner Einschätzung nach jetzt strafrechtlich nicht zulässig seien.

Halbe Million Euro für Zustimmung zu Leitung

Die WKStA leitete jetzt wegen des Verdachtes der Bestechung und der versuchten Bestimmung zum Amtsmissbrauch Ermittlungen ein. „Ermittelt wird gegen unbekannte Täter“, bestätigte am Dienstag die Sprecherin der WKStA, Carmen Prior. Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) sei mit den Erhebungen beauftragt worden.

Das Angebot der APG erging offenbar in Form eines Musterformulars an mehrere Gemeinden, in denen die 380-kV-Leitung errichtet werden soll. Mit den Ausgleichsleistungen seien sämtliche Beeinträchtigungen der Gemeinde in Zusammenhang mit der UVP-pflichtigen Leitung final abgegolten, hieß es unter dem Titel „Monetäre Abgeltung“ der Vereinbarung. Im Fall von Adnet habe die angebotene Gesamtsumme eine halbe Million Euro ausgemacht, sagte der Bürgermeister.

APG: Schriftstück war Vertragsentwurf aus 2012

Laut APG handelte es sich bei dem angesprochenen Schriftstück um einen Entwurf für einen Vertrag aus dem Jahr 2012. Aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Gesetzeslage prüfe die APG derzeit den Sachverhalt, „da wir ausschließlich rechtskonforme Angebote legen“, hatte APG-Sprecher Fritz Wöber im Mai gegenüber der APA erklärt.

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