EU will Mindeshaltbarkeitsdatum abschaffen

Die EU will das Mindesthaltbarkeits-Datum bei lang haltbaren Produkten wie Nudeln oder Reis abschaffen. Das soll verhindern, dass die Menschen noch genießbare Lebensmittel wegwerfen.

Dieser EU-Vorschlag wird auch von Österreich unterstützt. Allein in Salzburg landen pro Jahr Lebensmittel im Wert von fast 200 Millionen Euro im Müll. Jeder Salzburger entsorgt pro Jahr durchschnittlich 18 kg Lebensmittel. Ein Teil davon ist sogar original verpackt und hat noch nicht einmal das Haltbarkeits-Datum überschritten. Ein Fünftel dieser Produkte wird deshalb weggeworfen, weil die angegebenen Daten oft missverstanden werden, denn die Mindesthaltbarkeit wird oft mit dem Ablauf-Datum verwechselt.

Lebensmittel

ORF

Fast in jedem Haushalt finden sich „abgelaufene“ Lebensmittel

Fast jeder findet zu Hause ab und zu Lebensmittel, die dem Datum nach - auf den ersten Blick zumindest - längst abgelaufen sind. „Fleisch, das das Mindeshaltbarkeitsdatum überschritten hat, werfe ich auf jeden Fall weg. Aber bei anderen Lebensmitteln mache ich das nicht“, sagt etwa der Pharmareferent Peter Hagenstein aus Salzburg. „Ich entsorge alles, wo das Mindeshaltbarkeitsdatum überschritten ist“, sagt hingegen die Sekretärin Melitta Unterlechner aus Salzburg. Und die Lehrerin Maria Purzeller aus Traunstein im benachbarten Bayern ergänzt: „Ich entsorge ein Lebensmittel, wenn ich merke, dass es nicht mehr gut schmeckt oder wenn es schon länger abgelaufen ist.“

Reispackung

ORF

Zur Debatte stehen jetzt zum Beispiel Reis, Nudeln, Kaffee, Tee und Hartkäse

Frisches Obst und Gemüse, das ohnehin rasch verbraucht werden muss, oder auch Wein und hochprozentiger Alkohol, Backwaren, Essig, Salz, Zucker und Kaugummi - all diese Waren sind vom Mindesthaltbarkeitsdatum bisher schon ausgenommen. Künftig könnten aber auch Reis, Nudeln, Kaffee, Tee und Hartkäse dazukommen, bestätigt Heinz Miko, Vertreter der europäischen Kommission in Österreich. „Wir haben festgestellt, dass wir pro Jahr in Europa 100 Millionen Tonnen an Lebensmitteln, die durchaus noch konsumierbar wären, vorzeitig entsorgen. Häufig verwechseln die Konsumenten nämlich das Mindeshaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels mit dessen Verfallsdatum“, sagt Miko.

Datum garantiert volle Genussfähigkeit

Bis zum Mindeshaltbarkeitsdatum garantiert der Lebensmittel-Produzent die volle Genussfähigkeit. Das heißt aber nicht, dass die Waren danach schlecht sind. Es stellt sich die Frage, ob eine Änderung des EU-Rechts tatsächlich Vorteile für die Konsumenten bringen würde. „Ich denke, dass man die Verschwendung von Lebensmitteln nur dadurch, dass man das Mindeshaltbarkeitsdatum kappt, nicht eindämmen wird. Auch ist für den Verbraucher kein erheblicher Vorteil einer solchen Maßnahme ersichtlich. Denn schließlich ist das Mindeshaltbarkeitsdatum ein wichtiger Hinweis für die Vorratshaltung und somit für den Einkauf“, sagt dazu Angela Riegler, Konsumentenschützerin der Salzburger Arbeiterkammer (AK).

„Handel würde kaum Auswirkungen spüren“

Der Handel würde jedenfalls kaum Auswirkungen einer Abschaffung des Mindesthaltbarkeitsdatums spüren, betont Spar-Unternehmenssprecherin Nicole Berkmann. „Für uns im Handel ist es ziemlich egal, ob die Produkte, von denen jetzt die Rede ist, ein Mindeshaltbarkeitsdatum haben oder nicht. Denn bevor dieses Datum erreicht wird, haben wir diese Produkte schon längst verkauft.“

Für leicht verderbliche Lebensmittel wie etwa Fisch und Fleisch gilt weiterhin das Verbrauchsdatum. Das bedeutet tatsächlich Ablaufdatum und heißt somit auch, dass man die Waren danach wirklich nicht mehr essen soll.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar