Spar verliert gegen Wettbewerbsbehörde

Spar-Österreich hat in der Auseinandersetzung mit der Bundeswettbewerbsbehörde eine empfindliche Niederlage erlitten. Der Konzern mit Sitz in Salzburg hat zwei wichtige Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof verloren.

Bei dem Rechtsstreit geht es um eine Hausdurchsuchung in der Konzernzentrale in Taxham. Spar-Österreich habe in dem Verfahren eine empfindliche Niederlage erlitten, berichtet das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner nächsten Ausgabe.

Vorwurf: Verbotene Preisabsprachen

Der Streit zwischen der Wettbewerbsbehörde und Spar eskalierte im vergangenen Sommer 2013. Es geht um den Vorwurf verbotener Preisabsprachen zulasten der Konsumenten, so der Verdacht. In Maria Saal (Kärnten) durchsuchte die Behörde eine Spar-Niederlassung durchsucht.

Dann wurden die Hausdurchsuchungen auch auf die Salzburger Konzernzentrale ausgeweitet. Dagegen legte Spar Beschwerde ein. Der Oberste Gerichtshof hielt die Durchsuchung jedoch für rechtmäßig. Auch die Beschlagnahmung von Unterlagen in den Büros in Salzburg-Taxham sei in Ordnung, urteilte der OGH.

Spar: „Urteil betrifft nur formale Rahmenbedingungen“

Nicht in Ordnung sei allerdings das Versiegeln dieser Unterlagen durch den Konzern. Spar wollte so verhindern, dass die Wettbewerbsbehörde die beschlagnahmten Dokumente auch tatsächlich sehen kann. Für diese Versiegelung gebe es allerdings keinen Grund, sagten die Höchstrichter. Aus der Spar-Zentrale hieß es dazu, die Entscheidungen betreffen nur formal-juristische Fragen, im eigentlichen Kartellverfahren sei noch alles offen.

Links: