Causa „Würstl Wolf“: Enteignung rechtens

Im seit Jahren schwelenden Rechtsstreit um den Abriss der Imbiss-Bude von „Würstl Wolf“ in Salzburg, die im Stadtteil Itzling einem Kreisverkehr weichen musste, hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Enteignung zu Recht erfolgt ist.

Noch nicht entschieden ist die Frage der Höhe der Entschädigung. Das hat die Stadt Salzburg am Freitag mitgeteilt. Mit Bescheid vom 2. September 2009 war dem Antrag der Stadt auf Enteignung der gut 400 Quadratmeter großen Grundfläche nördlich der Science City stattgegeben worden. Der Antrag hatte sich damals gegen den Grundeigentümer Vivatis Capital Services und gegen den Betreiber des Würstelstandes, Wolfgang R., gerichtet.

Beschwerde gegen Enteignungsbescheid abgewiesen

Die Beschwerde von „Würstl Wolf“ gegen den Abrissbescheid hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bereits im April 2010 rechtskräftig abgewiesen, im Sommer 2010 erfolgte schließlich der Abriss des Gebäudes. Der Enteignungsbescheid gegen den Grundeigentümer war allerdings vom VwGH aufgehoben worden. Das Land hatte daraufhin den Enteignungsbescheid gegen die Vivatis Capital Services erneuert, gegen den das Unternehmen abermals Beschwerde einbrachte. Diese wurde nun abgewiesen.

Ex-Betreiber fordert 2,3 Millionen Euro Entschädigung

Noch nicht geklärt ist die Frage der Entschädigung. Wolfgang R. hatte einen Betrag von 1,4 Millionen Euro eingefordert, laut Aussendung der Stadt Salzburg sind es nun sogar 2,3 Millionen Euro. Im Enteignungsverfahren war ihm aber nur eine Entschädigung von 4.752 Euro zugesprochen worden. Dieser Rechtsstreit war bis zur Entscheidung durch das Höchstgericht unterbrochen und wird nun fortgeführt, nachdem Wolfgang R. den vom Land festgesetzten Tarif nicht akzeptiert hat.

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