Millionen-Nachzahlung bei Gehältern

Das Land Salzburg muss den Mitarbeitern der Landeskliniken und hunderten weiteren Landesbediensteten 32 Millionen Euro an Gehältern nachzahlen. Das hat das Arbeitsgericht in Absprache mit dem europäischen Gerichtshof entschieden.

Das Land Salzburg kommt finanziell nicht und nicht zur Ruhe: Jüngster Fall ist ein Urteil des Arbeitsgerichts. Dieses hat nun entschieden, dass den Mitarbeitern der Landeskliniken ihre Vordienstzeiten zu 100 Prozent anzurechnen sind. Das ist bis jetzt nur zu 60 Prozent geschehen. Davon betroffen sind nicht nur 3.500 Spitals-Angestellte, sondern auch Hunderte Mitarbeiter im normalen Landesdienst. Die Kosten für die Nachzahlungen betragen rund 32 Millionen Euro.

Betriebsrat und Ärztekammer haben das Land geklagt

Fast 6.000 Mitarbeiter gibt es in den Salzburger Landeskliniken. Viele von ihnen sind von außen gekommen, haben also keine durchgehende Berufslaufbahn in den SALK. Ihnen wurden bislang 40 Prozent ihrer Vordienstzeiten nicht angerechnet - mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen. Dagegen haben Betriebsrat und Ärztekammer den Gesetzgeber Land geklagt und nun recht bekommen, sagt Ärztekammer-Präsident Karl Forstner. „Das ist eine eklatante Ungleich-Behandlung, die von der Kollegenschaft auch so empfunden wurde. Neben dem finanziellen Nachteil geht es da vor allem auch um das Empfinden einer geringen Wertschätzung, weil man eben für die Leistung, das Können und die Kompetenz nicht das bekommen hat, was man bei einer anderen Berufslaufbahn bekommen hätte können.“

SALK-Mitarbeiter

ORF

Die betroffenen Mitarbeiter der Landeskliniken haben das Land erfolgreich geklagt.

Stöckl: „Müssen mehr als 30 Millionen nachzahlen“

Drei Jahre lang können die Mitarbeiter nun jenes Geld vom Land einfordern, das ihnen durch ihre nicht angerechneten Vordienstzeiten entgangen ist, sagt die Vorsitzende des Zentralbetriebsrat in den Landeskliniken, Christine Vierhauser. „Wir können dazu keine konkrete Zahl nennen, aber wir gehen davon aus, dass zirka zwei Drittel der Kolleginnen und Kollegen betroffen sind, das wären etwa 3.500 Mitarbeiter.“

Betroffen von diesem Urteil sind aber auch die Landesbediensteten außerhalb des Spitals, bestätigt Landesfinanzreferent Christian Stöckl (ÖVP). „Faktum ist, dass wir höchstwahrscheinlich mehr als 30 Millionen Euro nachzahlen müssen. Die genauen Zahlen werden aber erst vorliegen, wenn wir alles durchgerechnet haben. In der schwierigen finanziellen Lage, in der sich das Land derzeit befindet, trifft uns das natürlich enorm. Diese mehr als 30 Millionen Euro haben wir derzeit natürlich nicht und wir müssen jetzt schauen, wie wir das finanzieren können. Es wird wohl den Schuldenstand des Landes noch einmal erhöhen und damit auch den Druck auf rasch umzusetzende Verwaltungsreformen.“

Landesfinanzreferent Christian Stöckl

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Landesfinanzreferent Stöckl: „Das kostet uns mehr als 30 Millionen Euro.“

„Urteil richtungsweisend für öffentlichen Dienst“

Zudem müssen die unkorrekt berechneten Vordienstzeiten jetzt korrigiert werden und auch das kostet Jahr für Jahr. Rund 3,5 Millionen Euro muss das Land dafür bereitstellen. Die Klage sei aus Sicht des Spitals-Betriebsrats und der Ärztekammer jedoch unumgänglich gewesen, betont Ärztekammer-Präsident Karl Forstner. „Hier hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass der Weg, den Salzburg geht, falsch ist. Aber das betrifft nicht nur Salzburg, sondern wohl das gesamte Bundesgebiet. So gesehen wird das Urteil wohl richtungsweisend sein für den gesamten öffentlichen Dienst, also für Bund, Länder und Gemeinden.“ Die betroffenen Bediensteten können im Schnitt rund 7.000 Euro brutto an Nachzahlung erwarten.

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