Seniorenheim-Bewohner zu oft „ruhiggestellt“
Auch nach der Abschaffung der käfigartigen Netzbetten in sämtlichen Salzburger Seniorenheimen steht es um die Selbstbestimmung der Heimbewohner teilweise noch nicht zum Besten. Das kritisierte der Menschenrechtsexperte Reinhard Klaushofer von der Universität Salzburg bei einer Diskussion Dienstagabend.
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„Bei den Alten- und Pflegeheimen haben wir einen sehr starken Problempunkt mit medikamentösen medizinischen Freiheitsbeschränkungen“, sagte Klaushofer. Heimbewohner bekämen teilweise ohne nachvollziehbare Diagnose ruhigstellende Medikamente. Der Verfassungsrechtler ist auch Leiter der Expertenkommission zu dem Thema für Salzburg und Oberösterreich.
Unangemeldete Kontrollen bisher in 100 Heimen
Seit Vorjahr ist die Volksanwaltschaft für den Schutz der Menschenrechte zuständig. Mit Expertenkommissionen besucht sie an die 4.000 Einrichtungen, in denen Menschen der Gefahr des Freiheitsentzugs ausgesetzt sind.
„Die Kommissionen können unangemeldet kommen, haben den vollen Zugang in alle Bereiche der Einrichtung“, schildert Volksanwalt Günther Kräuter (SPÖ). „Bisher haben die Kommissionen österreichweit rund 100 Alten- und Pflegeheime besucht. Insgesamt wollen wir eine Veränderung der Verhaltensmuster erreichen, Reformen erzielen und auf die Gesetzgebung einwirken.“
Verbesserungen durch Kontrolle
Durch die Anregungen der Expertenkommission hat sich in manchem Seniorenheim schon Einiges gebessert. Ein Beispiel ist das Seniorenwohnhaus Hellbrunn in der Stadt Salzburg. Dort machte eine Kommission der Volksanwaltschaft im Vorjahr einen Überraschungsbesuch und sensibilisierte die Leitung zum Beispiel beim Einsatz von Schlafmitteln.
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„Die Kommission ist ganz speziell auf unsere medikamentösen Freiheitsbeschränkungen eingegangen. Ich war dann auch sehr dankbar über diesen Hinweis“, sagt Seniorenwohnhaus-Leiterin Andrea Sigl. „Und wir haben auch in Zwischenzeit die höchste Meldungs- und Überprüfungsrate. Das heißt: Man evaluiert viel mehr, wenn man da einen Hinweis bekommt. Ich bin wirklich dankbar, dass die Kommission da war. Auf Grund dessen kann man die Bewohnerrechte wirklich wahren.“
Bewohnervertretung darf Medikamente überprüfen
Medikamente, die bewegungs- oder freiheitseinschränkend wirken können, müssen nach dem Gesetz an die Bewohnervertretung gemeldet werden: „Das ist bei uns im Haus nicht so durchgängig passiert“, räumt Sigl ein. „In der Zwischenzeit werden aber wirklich alle Medikamente gemeldet. Die Bewohnervertretung kommt, schaut sich das an. Dadurch ist bei uns im Haus ein ganz bewusster Umgang mit diesen Medikamenten entstanden und wir haben sie auch schon reduzieren können.“