Walter Steidl will Gehalt von der SPÖ

Der neue SPÖ-Landesparteivorsitzende Walter Steidl ist mit interner Kritik konfrontiert. Aus seiner Partei sind am Mittwoch anonyme Hinweise gekommen, dass er zusätzlich zu seinem Landes-Bezug als Klubobmann auch ein Partei-Gehalt fordert.

In den Jahrzehnten der SPÖ-Regierungsbeteiligung war diese Parteifunktion stets unbezahlt. Die Entscheidung, ob er nun ein zusätzliches Partei-Gehalt erhält, überlasse er der Partei, sagt Walter Steidl: „Ich habe für den Parteivorsitz mein ziviles Einkommen aufgegeben, ich habe meinen Zivil- und Brotberuf aufgegeben, und jetzt muss man schauen, wie man mit dieser Situation insgesamt als SPÖ umgeht.“

Kein Partei-Gehalt für Steidls Vorgängerin

Ihren Brotberuf in der Arbeiterkammer hatte auch Steidls Vorgängerin Gabriele Burgstaller aufgegeben. Burgstaller bezog allerdings kein Einkommen als Landesparteivorsitzende der SPÖ. Steidl betont, dass er dies nicht beanspruche, aber: „Ein Regierungsmitglied, da gibt es eine Rechtsgrundlage, darf kein zusätzliches Einkommen oder Erwerbseinkommen haben. Ich habe das als Regierungsmitglied auch nicht gehabt, und ich habe in der Vergangenheit meine Parteifunktionen und auch die Vorsitzführungen auch unentgeltlich als ehrenamtlicher Funktionär gemacht.“ Jetzt sei die Situation aber eine andere.

Den Vorwurf, dass er einen Ausgleich für den Verlust des Landeshauptmann-Stellvertreter-Gehaltes anstrebt, weist Walter Steidl vehement zurück: „Das ist eine bösartige Unterstellung. Ich verlange gar keinen Ausgleich zu dem, was ich vorher als Regierungsmitglied gehabt habe.“ Er habe jetzt einen Bezug, so wie alle anderen 36 Abgeordneten im Hohen Haus auch. „Ich habe einen Brotberuf, den ich aufgegeben habe, und jetzt geht es darum, ob in Zukunft der Parteivorsitz in der Sozialdemokratie eine Entschädigung erhalten soll oder nicht.“

Entscheidung am kommenden Montag

Beim nächsten Landesparteivorstand am kommenden Montag werde die Angelegenheit wieder Thema sein: „Da wird die Arbeitsgruppe eine Grundlage dazu vorlegen und dann müssen die Funktionärinnen und Funktionäre, die das einstimmig in Auftrag gegeben haben, entscheiden“, sagt Steidl.

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