Streit um Phallus-Torte beendet

Mit einem skurrilen Thema war Donnerstag das Arbeits- und Sozialgericht Salzburg befasst: Ein Bäckermeister war von Ex-Mitarbeiterinnen wegen „sexueller Belästigung nach dem Gleichbehandlungsgesetz“ geklagt worden, weil er ihnen eine Torte in Form eines Phallus gezeigt hatte.

Bei dem fortgesetzten Prozess bemühten sich die Streitparteien am Donnerstag um eine Beruhigung der Causa. Es wurde eine gütliche Einigung erzielt.

Weiße Zuckerglasur

Die Torte hatte die Gestalt eines erigierten Penis. Eine weiße Zuckerglasur deutete eine Ejakulation an, Schwedenbomben mit Streusel stellten die Hoden dar. Der Bäcker hatte die Confiserie am 5. Juni 2012 in der Backstube einer der beiden Frauen überreicht, garniert mit den Worten, sie würden nun „etwas Gescheites sehen“.

Die Rechtfertigung des Bäckers lautete sinngemäß: Die Mitarbeiterinnen sollten über das Verkaufsprodukt Bescheid wissen, deshalb habe er ihnen die Torte gezeigt. Er habe die Frauen nicht absichtlich damit belästigen wollen. Eine Backware mit solcher Optik könne ja nicht in der Auslage präsentiert werden. Es bestehe eine große Nachfrage für Polterabende und ähnliche Veranstaltungen, diese Torte verkaufe sich wie warme Semmeln.

„Große Nachfrage für Polterabende“

Zivilrichter Rene Lingg hatte zu Beginn der Verhandlung zu einer einvernehmlichen Lösung geraten. „Es besteht die Bereitschaft, einen Betrag zu bezahlen“, signalisierte daraufhin der Rechtsvertreter des Bäckers, Martin Lebitsch. Er schlug eine Klausel über ein Stillschweigen in der Angelegenheit vor, damit in der Heimatgemeinde des Beklagten „wieder Ruhe einkehrt“.

Die Verhandlung wurde rund 15 Minuten unterbrochen, damit die Streitparteien über eine Einigung beraten konnten.

Ruhen des Verfahrens vereinbart

Danach verkündete der Jurist der Arbeiterkammer, der die zwei Klägerinnen vertrat, das Ergebnis: „Es wurde ein Ruhen des Verfahrens vereinbart.“ Das Verfahren kann aber nach drei Monaten fortgesetzt werden, falls die Einigung doch nicht nach dem Wunsch aller zustande kommt. „Allen Parteien ist wichtig, dass Ruhe eingekehrt“, sagte Lebitsch nach Prozessende.

Ursprünglich hatten die zwei Frauen von ihrem Ex-Chef eine Entschädigung von 1.000 bzw. 2.000 Euro wegen der „erlittenen Unbill“ gefordert. Eigenen Angaben zufolge sind sie von dem Bäcker entlassen worden.

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