Vergewaltigung: „Jugendliche nicht in U-Haft“
ORF
Straffällige Jugendliche bräuchten besondere soziale Betreuung, um sie wieder in die Gesellschaft zurückzuführen. Solche Arbeit könne im Gefängnis sicher nicht geleistet werden, so der Gefängnisdirektor.
„Kann immer nur letztes Mittel sein“
Dass es auch für straffällig gewordene Jugendliche Konsequenzen geben muss, das stellt Knebel außer Frage. Aber U-Haft in Gefängniszellen sei sich nicht der richtige Weg: „Das kann immer nur das letzte Mittel sein.“
Viel sinnvoller wären betreute Wohngruppen oder ein elektronisch überwachter Hausarrest, ergänzt Knebel. In der Salzburger Justizanstalt seien junge Straftäter unter 21, die in U-Haft sitzen, bislang eher die Ausnahme. Zur Zeit gibt es nur einen Jugendlichen im alten Gefängnis in der Schanzlgasse.
Sexuelle Übergriffe möglich
Er könne sexuelle Übergriffe in Haft auch in Salzburg nicht ausschließen, betont Knebel: „Ich würde lügen, wenn ich das ausschließen würde. Selbst bei einer Einzelunterbringung wird es Zeiten geben, dass Jugendliche in einem Gemeinschaftsraum anwesend sind. Eine 100-prozentige Überwachung ist unmöglich, deshalb kann man nie ausschließen, dass es auch hier zu Übergriffen kommen kann.“
Debatte: Missstände in Gefängnissen?
Die Jugendabteilung in der Justizanstalt Salzburg wird offen geführt. Tagsüber bleiben die Hafträume in der nach außen hin versperrten Justizanstalt unversperrt. Maximal zwei Jugendliche werden gemeinsam in einer Zelle untergebracht.
Links:
- Jugendlicher Häftling vergewaltigt (noe.ORF.at; 09.07.2013)
- Jugendlicher in Haft misshandelt (wien.ORF.at; 25.06.2013)