Hubschrauber: Nachspiel nach Missbrauch?

„Zurück gehen wir mit dem Hubschrauber“: Diese Eintragung im Gipfelbuch auf dem Kleinen Göll bei Kuchl (Tennengau) könnte zwei Niederländer teuer zu stehen kommen. Sie sollen aus Bequemlichkeit den Polizeihubschrauber gerufen und Bergnot vorgetäuscht haben.

Nun wird behördlich geprüft, ob die Wanderer aus den Niederlanden den Einsatz der Alpin- und Flugpolizei bezahlen müssen. Es geht um einen 30-jährigen Mann und eine 27-jährige Frau.

Gesetzliche Grundlagen: Gibt es Verletzte im Gebirge, dann kommt bei entsprechendem Wetter und Bedarf ein Rettungshubschrauber von einer der Privatfirmen, die in Österreich diese Maschinen betreiben. Ihre Kosten werden mit Versicherungen der Geretteten über das Rote Kreuz abgerechnet.

Polizeihubschrauber im Einsatz.

Gerald Lehner

Eurocopter EC 135 der österreichischen Flugpolizei beim Ausbildungszentrum der Bergrettung im Tiroler Jamtal

Alpin- und Flugpolizei bei Notrufen zuständig

Braucht der Anrufer keine medizinische Hilfe, dann sind Alpin- und Flugpolizei nach dem Sicherheitspolizeigesetz verpflichtet, allgemeine Hilfe zu leisten - zum Beispiel Wanderer aus Bergnot zu retten. Das gilt als „bergetechnische Maßnahme“. Die Kosten trägt dann der Steuerzahler. In der Öffentlichkeit ist wenig bekannt, dass nicht private Firmen mit Rettungshubschraubern primär zuständig sind - sondern die Alpin- und Flugpolizei neben der ehrenamtlichen Bergrettung für Hilfeleistungen und Suchaktionen im Gebirge.

Im Fall der beiden Holländer auf dem Kleinen Göll bei Kuchl (Tennengau) könnte laut Experten ein illegaler Missbrauch von Notsignalen vorliegen. Geklärt werden muss auch, ob eine Bergnot vorgetäuscht wurde, um zu einem kostenlosen Hubschrauberflug ins Tal zu kommen.

„Missbrauch von Notzeichen ist Delikt“

Werner Senn ist Chef der Flugpolizei im Wiener Innenministerium, Jurist, Pilot und auch ehrenamtlicher Bergrettungsmann in seiner Tiroler Heimat Landeck: „Grundsätzlich kommt der Polizeihubschrauber, wenn Bergsteiger klassisch um Hilfe rufen und noch nicht verletzt sind. Aber der Missbrauch von Notzeichen ist auch ein Gerichtsdelikt, und wir hängen uns im Regress mit den Kosten an.“

Und so geht es weiter: Der Alpinpolizist aus Hallein, der zum Kleinen Göll als Bergetechniker und Flugbeobachter mitgeflogen ist, um die beiden Holländer abzuholen, wird Anzeige erstatten. Er hat auch die Eintragung im Gipfelbuch recherchiert: „Zurück gehen wir mit dem Hubschrauber“.

Die Bezirkshauptmannschaft Hallein (Tennengau) wird den Akt bearbeiten, und das Innenministerium wird die beiden Wanderer nach Möglichkeit zur Kasse bitten: „Der Polizeihubschrauber ist kein kostenloses Luftfahrzeug. Er kommt wirklich nur dann, wenn er gebraucht wird, um Verletzungen oder Todesfälle zu vermeiden.“

Kosten für den Flug der Holländer von Kleinen Göll ins Tal: ca. 2.500 Euro.

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