Mutterkuhhaltung: Bauern droht Ärger

Nach dem Chaos bei den Förderungen für die Almbauern droht jetzt auch noch Ärger für jene Landwirte, die Fördergeld für die Mutterkuhhaltung erhalten. Davor warnt SPÖ-Bundesrat und Agrarsprecher Robert Zehentner.

Erst nach der Landtagswahl am 5. Mai werden zahlreiche Salzburger Bauern eine böse Überraschung erleben. Das befürchtet Bundesrat Robert Zehentner aus Taxenbach. Konkret geht es bei den neuen Querelen um die Förderungen für jene Bauern, die Mutterkuhhaltung betreiben.

Frist um zwei Monate verlängert

„Wenn du eine Mutterkuh-Prämie beantragt hast, hast du die Auflage bekommen das Kalb vier Monate zu behalten - erst dann hat er dafür 220 Euro bekommen. Hinterher hat man nun die Richtlinie geändert, weil man gesehen hat, dass man zu wenig Geld in diesem Topf hat, und haben die Dauer von vier auf sechs Monate verlängert. Aber ich kann ja das Kalb jetzt nicht wieder zurückholen - ich hätte es ja behalten, wenn die Richtlinie so gewesen wäre. Bei 6.000 Kühen stimmt das jetzt nicht zusammen. Da dürfen die Bauern die 220 Euro zurückzahlen. Nach dem 5. Mai wird das sicher ein Thema, aber die warten jetzt noch die Wahl ab“, meint Zehentner.

„Prozess der Rückzahlung ruhend stellen“

Im Konflikt zwischen Landwirtschaftminister und Almbauern um die Rückzahlung von Förderungen wegen angeblich falsch berechneter Futterflächen, verlangt Bundesrat Zehentner ein Ende der Rechtsunsicherheit für die betroffenen Landwirte, sein Vorschlag: „Dass man den Prozess der Rückzahlungen ruhend stellt, und dass man den Bauern sagt: deine Flächenerhebung muss zusammenstimmen, dann kannst du heuer auftreiben. Wenn du 40 Stück auftreibst, musst du dir sicher sein, dass 40 Stück auch Nahrung haben und dann sind es 40 Hektar - Punkt“, so der Agrarsprecher.

Bei der Almförderung handle es sich um einen Systemfehler der heimischen Agrarbürokratie, sagt Zehentner, also von Landwirtschaftsministerium, AMA und Landwirtschaftskammern, und nicht um einen Willkürakt aus Brüssel.

Eßl reagiert mit Kopfschütteln

Landwirtschaftskammer-Ppräsident Franz reagiert auf die Aussagen Zehentners mit Kopfschütteln: „Dem Herrn Zehentner ist wohl entgangen, dass die Bescheide für die Mutterkuhprämien bereits Ende März an die Betriebe gesendet wurden. Wenn in einzelnen Fällen die Mutterkuhprämie nicht in vollem Umfang ausbezahlt wurde, hat die Landwirtschaftskammer die Bäuerinnen und Bauern bei den Berufungen bereits unterstützt. Da es hier Fristen einzuhalten gilt, ist dies schon in den vergangenen Wochen passiert", sagt Eßl. Konkret handelt es sich in Salzburg um einige hundert Tiere.

„Aussagen Zehentners unrichtig“

Auch sonst seien die Aussagen von Zehentner nicht richtig: Sowohl die Prämienhöhe als auch die Behaltedauer seien völlig falsch angegeben worden. Kälber von Mutterkühen müssten nicht vier Monate und künftig schon gar nicht sechs Monate behalten werden, sondern nach wie vor zwei Monate. Geändert worden sei die Anzahl der Kälber, die über diesen Zeitraum auf den Betrieben bleiben müssen, statt 50 Prozent seien dies nun 80 Prozent, heißt es in einer Aussendung der Landwirtschaftskammer.

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