Vergewaltiger wegen Drohung freigesprochen

Jener Vergewaltiger, der anstatt ins Gefängnis zu gehen eine elektronische Fußfessel bekam, wurde am Freitag vom Vorwurf der gefährlichen Drohung freigesprochen. Die Richterin war sich nicht sicher, dass der Mann seinem Vergewaltigungsopfer tatsächlich gedroht hat.

Der Vorfall soll sich am 21. März 2012 nahe einer Tankstelle in der Stadt Salzburg zugetragen haben, rund acht Monate bevor der 52-Jährige wegen seiner Sexualstraftat den elektronisch überwachten Hausarrest antreten musste. Der ehemalige Hundestrainer soll an diesem Tag dem mittlerweile 23-jährigen Vergewaltigungsopfer, das mit einem Bekannten in einem Auto saß und im Stau stand, nachgelaufen sein und in Richtung der Frau geschrien haben: „I bring di um“, schilderte die 23-Jährige der Polizei.

Am späten Abend desselben Tages habe sie noch eine SMS von einer ihr unbekannten Nummer erhalten, erklärte die Frau weiters in ihrer Aussage vor den Beamten. Sie habe folgenden Text erhalten: „Heute hatest du glueck! Wenn wir dich erwischen machen wir dort weiter wo wir aufgehoert haben! Du wirst dir wuenschen nie geboren worden zu sein!“.

Der 52-Jährige bei dem Prozess in Salzburg

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Der 52-Jährige bei dem Prozess

Der 52-Jährige bestritt aber immer vehement, die Drohung jemals ausgesprochen zu haben.

Anzeige erst acht Monate später aus Angst

Bemerkenswert ist allerdings der zeitliche Ablauf des Verfahrens: Erst acht Monate nach dem am Freitag angeklagten Vorfall meldete sich das Opfer bei der Polizei - erst, als bekannt geworden war, dass der Salzburger für die Vergewaltigung nicht ins Gefängnis muss, sondern eine elektronische Fußfessel bekommt.

„Es ist so, dass ich eine Auskunftssperre habe. Und da hat es eine Fehlinformation gegeben. Ich habe gedacht: Wenn ich das anzeige, weiß der Täter, wo ich wohne. Das war’s mir dann nicht wert, das war mir zu gefährlich“, sagte die 23-Jährige am Freitag vor dem Prozess. „Ich bin aber dann über einen Zufall darauf gekommen, dass das eben nicht so ist und dass die Adresse sicher geschützt ist. Und das war der Punkt, wo ich gesagt habe: Ich muss das jetzt anzeigen.“

Richterin sprach 52-Jährigen im Zweifel frei

Die Richterin war war aber nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit überzeugt, dass der Angeklagte die Drohung tatsächlich ausgesprochen hat. Und auch der Beweiswert der Zeugenaussage des Bekannten der Frau sei für sie nicht sehr hoch. Deshalb sprach sie den 52-Jährigen im Zweifel frei.

Weder der Staatsanwalt noch der Verteidiger gaben eine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Fußfessel-Entscheidung sorgte für Empörung

Die Entscheidung für die Fußfessel für den 52-Jährigen hatte österreichweit für Aufsehen gesorgt - zudem der elektronische Hausarrest des ehemaligen Hundetrainers nach vier Monaten vorzeitig aufgehoben worden war. Der Mann hatte laut Urteil jahrelang die junge Frau vergewaltigt und sexuell missbraucht, als sie noch 15 bzw. 16 Jahre alt war und bei dem 52-Jährigen und seiner Frau gewohnt hatte.

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