Patientenverfügungen durch ELGA transparenter

Die immer gefragtere Patientenverfügung läuft noch nicht reibungslos. Ob Ärzte die Verfügung abrufen müssen, hängt nämlich davon ab, wo bzw. bei wem sie der jeweilige Patient gemacht hat. Mit der elektronischen Gesundheitsakte ELGA soll das künftig anders werden.

Die Patientenverfügung, in der medizinische Behandlung verboten wird, wenn der Betroffene nicht mehr selbst entscheiden kann, ist in Salzburg sehr gefragt. Allerdings werden nur jene, die bei der Patientenvertretung des Landes abgeschlossen wurden, in die Datenbank der Landeskliniken eingespeist. Und nur, wenn die Verfügungen dort abgespeichert sind, ist sie für den betroffene Arzt an den SALK abrufbar und auch bindend.

Jene Verfügungen, die bei Anwälten oder Notaren gemacht wurden, sind in externen Datenbanken gespeichert. In diesen Fällen sei ein Arzt nicht dazu verpflichtet nachzufragen, ob der Patient überhaupt eine Verfügung hat oder nicht, heißt es von der Patientenvertretung. Dem widerspricht der Präsident der Salzburger Rechtsanwaltskammer, Leopold Hirsch. Es sei sehr wohl die Pflicht jedes Arztes sich nach einer Patientenverfügung zu erkundigen, auch die Datenbank der Anwälte sei durchzusehen, ansonsten sei es eine Haftungssache - so Hirsch.

„Patient hat Recht auf Sterben in Würde“

Mit der elektronische Gesundheitsakte, die österreichweit in zwei Jahren kommen soll, wird diese Zweigleisigkeit hinfällig. Denn dann soll es eine österreichweit einheitliche Datenbank - für alle Spitäler zugänglich - geben, sagt Thomas Russegger von der Patientenvertretung des Landes.

„Im elektronischen Gesundheitsakt soll dann Platz sein für die Patientenverfügung und die wäre damit österreichweit abrufbar. Wenn ich trotz Krankheit urteils- und einsichtsfähig bin und meinen Willen äußern kann, dann zählt mein gesprochener Wille. Wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin, spricht quasi meine Patientenverfügung für mich - denn es gibt ja auch das Patientenrecht auf ein Sterben in Würde“, betont Russegger.

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