Wohnungsbesitzer wegen Vermietung verurteilt

Im Pongau wurden erstmals Wohnungseigentümer verurteilt, weil sie ihre Wohnung wochenweise an Urlauber vermietet haben. Das ist außerhalb ausgewiesener Zweitwohnungsgebiete verboten. Der unabhängige Verwaltungssenat hat das Ersturteil nun bestätigt

Das niederländische Ehepaar hatte seine Wohnung in Wagrain (Pongau) ganz offen im Internet zur Vermietung angeboten und auch für jeden Gast Gebühren an die Gemeinde bezahlt. Sie hatten die Immobilie auch deswegen gekauft: drei Monate im Jahr selber dort wohnen, neun Monate vermieten, allerdings war sie als Hauptwohnsitz im Grundbuch eingetragen.

Damit verstößt eine touristische Nutzung gegen das Salzburger Raumordnungsgesetz. Da nütze es auch nichts, dass die Niederländer Verstöße gegen Verfassung und EU-Recht geltend machten - der unabhängige Verwaltungssenat hat das Ersturteil der Bezirkshauptmannschaft nun nämlich bestätigt. Damit wird eine Geldstrafe von 2.500 Euro fällig. Für Landesrat Walter Blachfellner (SPÖ) ist das ein ermutigendes Urteil im Kampf gegen illegale Zweitwohnungsnutzung.

Links: