Polizei stuft Google als Glücksspiel ein
Bei einer Kontrolle in einem Lokal in der Sterneckstraße fand die Finanzpolizei neun Geräte vor, die dem äußeren Anschein nach Glückspielautomaten sind. Mit dem Verdacht auf Eingriff in das Glücksspielmonopol des Bundes wurden die Geräte beschlagnahmt.
PC Bildschirm als Stein des Anstoßes
Auf acht Geräte, so ist dem Bescheid zu entnehmen, konnten Kunden des Lokals wohl tatsächlich verbotene Glücksspiele spielen. Im behördlichen Dokument steht daher: „Die Spielergebnisse hingen bei allen Spielen vom Zufall ab. Beim neunten Gerät, einem PC Bildschirm, ist das allerdings fraglich.“ Denn auf diesem werden, laut Bescheid, folgende Spiele angeboten: die Suchmaschine Google, Internetseiten von Tageszeitungen, eine Uhrenbörse und eine Hotelreservierungsseite.
Lokalbesitzerin hat Berufung eingelegt
Es bleibt abzuwarten, wie die Landespolizeidirektion diesen kuriosen Bescheid argumentiert. Nachdem die Lokalbesitzerin gegen die Beschlagnahme Berufung eingelegt hat, läuft derzeit ein Verwaltungsverfahren. Auf ORF Anfrage wollte die Polizei deshalb auch keine näheren Auskünfte geben. Auf den besagten Geräten kann bis auf weiteres niemand spielen beziehungsweise googeln.