Asylwerber & Arbeit: Heftige Kritik an Rechtslage

Obwohl die meisten Asylwerber sofort Arbeit annehmen und viele Unternehmen sie einstellen würden, dürfen sie nur sehr eingeschränkt arbeiten. Nur jeder Zehnte ist zeitweise beschäftigt. Gemeindepolitiker, Arbeitsmarkt-Experten und hohe Beamte kritisieren geltende Gesetze.

Trotz der fixen Zusage eines Hoteliers durfte und darf beispielsweise ein kurdischer Familienvater aus St. Gilgen (Flachgau) nicht regulär als Portier arbeiten.

runder tisch asylwerber st. gilgen

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Der St. Gilgener Bürgermeister Otto Kloiber (ÖVP) hat zu einem runden Tisch geladen und will - wie berichtet - mit Lehrern und Gemeindebürgern für das Bleiberecht der kurdischen Familie kämpfen

Er soll deshalb nach acht Jahren in Österreich abgeschoben werden. Dieser Fall wirft Schlaglichter auf die Lage von Asylwerbern und gesetzliche Regelungen aus der schwarzblauen Ära sowie auf aktuelle Strategien der rotschwarzen Bundesregierung.

Amtlicher Schriftverkehr in der Kritik

Die Begründung für die Ablehnung des Bleiberechts klingt nicht nur für die betroffene Familie des Kurden in St. Gilgen absurd: „Es erfolgte seit 2004 keine Integration in den Arbeitsmarkt“ steht auf dem amtlichen Zettel.

Dabei verbietet der sogenannte „Bartenstein-Erlass“ aus der Regierungszeit von Wolfgang Schüssel (ÖVP) den Asylwerbern jede reguläre Arbeit. Nur Saisonnier-Arbeit ist längstens sechs Monate pro Jahr erlaubt - und auch da werden Bewerber aus dem EU- Ausland und Österreicher vorgezogen.

AMS-Chef bisher machtlos

Es gibt deshalb kaum legale Arbeit für die 1.200 Asylwerber im Land Salzburg, kritisiert Siegfried Steinlechner vom Arbeitsmarkt-Service Salzburg: „2012 könnten wir für 123 Asylwerber solche Jobs vermitteln und positive Bewilligungen erteilen.“

In acht Jahren in Österreich hatte der kurdische Familienvater mehrmals als Saisonnier gearbeitet. Die nun angebotene Stelle als Hotelportier blieb ihm von Gesetzes wegen aber verwehrt.

Bezirkshauptmann sieht große Missstände

Die geltende Rechtslage kritisiert auch Reinhold Mayer, Bezirkshauptmann des Salzburger Flachgaues: „Das ist ein typischer Fall, wo die Rechtslage und mitmenschliche Lösungen nicht in Einklang zu bringen sind.“

Reinhold Mayer Bezirkshauptmann Flachgau

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Auch Bezirkshauptmann Mayer kritisiert die geltende Rechtslage. Hier mit ORF-Redakteur Gerhard Zschock

„Katze beißt sich in den Schwanz“

Dass Asylwerber nicht arbeiten dürfen, und ihnen das andererseits von der Behörde zur Last gelegt wird, um ihnen den Aufenthalt zu verweigern, dieser Widerspruch löst auch beim Bezirkshauptmann massives Kopfschütteln aus: „Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Wenn jemand es schafft, über längere Zeit im Bundesgebiet zu bleiben, dann muss ihm die Möglichkeit geboten werden, auf irgend eine Art ein legales Einkommen zu erwirtschaften.“

Rufe nach besseren Arbeitsmöglichkeiten für Asylwerber werden immer lauter. Denn auch das Modell für gemeinnützige Arbeit der Salzburger Integrationslandesrätin Tina Widmann (ÖVP) lahmt: Nur ganze zehn Asylwerber sind dabei derzeit bei Gemeinden oder Vereinen beschäftigt. 90 Prozent sind laut Bundesgesetz zum Nichtstun verdammt.

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