Baumgartners Anwalt weist Vorwürfe zurück

Der Anwalt des Extremsportlers Felix Baumgartner hat am Freitag die Vorwürfe gegen seinen Mandanten zurückgewiesen. Baumgartner war im April am Bezirksgericht Salzburg wegen Körperverletzung schuldig gesprochen worden, am Dienstag ist die Berufungsverhandlung.

Der Extremsportler soll am 30. September 2010 in der Nähe der Fußball-Arena in Salzburg einen griechischen Lkw-Fahrer mit einem Faustschlag attackiert haben. Der Mann war sich zuvor im Stau mit einem deutschen Autofahrer in die Haare geraten. Baumgartner kam dazu und ergriff offenbar Partei für den Autofahrer. Im Zuge des Streits soll Baumgartner seinen Gegner im Gesicht verletzt haben.

„Verletzung könnte auch von Brille sein“

„Das Ersturteil hat den Tatbestand der Notwehr aber nicht berücksichtigt“, sagte Anwalt Severin Irsigler gegenüber der APA. „Mein Mandant wurde vom griechischen Lkw-Fahrer mit einem Fußtritt angegriffen.“ Baumgartner habe den Tritt mit den Händen abgewehrt und den Angreifer zurückgestoßen.

„Dabei dürfte er den Lkw-Fahrer vermutlich mit dem Daumenballen oberhalb des Auges getroffen haben.“ Die Aggression sei jedoch klar vom Kontrahenten Baumgartners ausgegangen. Irsigler verwies auch auf einen ärztlichen Bericht, wonach der Grieche nur eine minimale Wunde an der Braue erlitt. „Dabei ist nicht einmal klar, ob die Verletzung durch die Berührung oder die Brille des Mannes verursacht wurde“, meint de Anwalt.

Laut Irsigler habe der Lkw-Fahrer so heftig zugetreten, dass ihm ein Plastikschlapfen - ein sogenannter Croc - davon geflogen ist, bestätige der Anwalt auch Medienberichte. Das bestreite der Grieche auch nicht - er will aber erst getreten haben, nachdem er von Baumgartner attackiert wurde.

Richter glaubte Version des Lkw-Lenkers

Der Autofahrer aus Deutschland habe in der Verhandlung im April die Version Baumgartners bestätigt, der Richter aber der Version des Lkw-Lenkers Glauben geschenkt. Der Extremsportler selbst hatte in den beiden Hauptverhandlungen im September 2011 und im April 2012 seine Unschuld beteuert. Dennoch wurde er zu 50 Tagessätzen a 30 Euro, also zu 1.500 Euro Geldstrafe verurteilt. Dagegen haben er und sein Anwalt Berufung eingelegt.

Laut Irsigler wird Baumgartner am Dienstag nicht zur Verhandlung erscheinen, weil er im Ausland weilt. Eine Prognose über die Chance auf ein abgeändertes Urteil, wollte der Anwalt am Freitag nicht abgeben.

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