Baumgartner wegen Faustschlags vor Gericht

Nächste Woche muss sich Felix Baumgartner am Landesgericht wegen des Verdachts der Körperverletzung verantworten. Wegen eines Faustschlages gegen einen Lkw-Fahrer wurde er im April erstinstanzlich verurteilt - Baumgartner ging in Berufung.

Der Zwischenfall hatte sich demnach am 30. September 2010 in der Nähe der Red Bull Arena in Salzburg-Klessheim ereignet. Dort waren einander im Stau ein Autofahrer und ein griechischer Lkw-Lenker in die Haare geraten.

Laut dem Ersturteil soll Baumgartner dazugekommen und ausgestiegen sein. Er soll Partei für den Autofahrer ergriffen haben. Dabei soll der Grieche den Extremsportler weggeschubst und Baumgartner seinen Gegner im Gesicht verletzt haben. Dieser erlitt eine Platzwunde im Gesicht.

In erster Instanz zu Geldstrafe verurteilt

Nach Angaben der Staatsanwältin Barbara Feichtingers hat der Extremsportler beim ersten Prozess am Bezirksgericht Salzburg heuer im April seine Unschuld beteuert. Er habe den Kraftfahrer nicht geschlagen. Dennoch wurde er zu 50 Tagessätzen zu 30 Euro und damit zu einer 1.500 Euro hohen Geldstrafe verurteilt. Dagegen meldete Baumgartner Berufung an.

Am kommenden Dienstag muss nun ein Dreirichtersenat des Landesgerichts Salzburg über seine Berufung entscheiden. Unklar ist, ob Baumgartner zum Prozess persönlich erscheinen wird. Seine Anwesenheit ist rechtlich nicht notwendig, er könnte sich in der Berufungsverhandlung auch von einem Anwalt vertreten lassen.

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