VwGH: Keine Haft für Vergewaltiger

Ein 51-jähriger Sexualstraftäter, der 2005 und 2006 ein damals 15- bzw. 16-jähriges Mädchen mehrfach vergewaltigt und sexuell missbraucht hat - und rechtskräftig zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt wurde -, muss nicht ins Gefängnis.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat nun den elektronisch überwachten Hausarrest, also die Fußfessel für den Straftäter, bewilligt. Er wies die Beschwerde der Vollzugsdirektion als unbegründet ab.

Das Gericht stellte fest, dass ein Rechtsanspruch auf elektronische Fußfessel besteht, wenn die zu verbüßende Strafzeit zwölf Monate nicht übersteigt, der Rechtsbrecher im Inland über eine geeignete Unterkunft verfügt, einer geeigneten Beschäftigung nachgeht und Einkommen bezieht, mit dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Außerdem bestehe Rechtsanspruch, wenn der Straftäter Kranken- und Unfallversicherungsschutz genießt und die schriftliche Einwilligung der mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen vorliegt. All das treffe bei dem Sexualstraftäter zu.

Gericht stützt sich auf Verein Neustart

Das Gericht stützte sich dabei auf einen Bericht des Vereins Neustart, wonach ein Missbrauch dieser Vollzugsform nicht zu befürchten wäre. „Der Mann hat sich seit sechs Jahren nichts mehr zuschulden kommen lassen - es gibt auch keine Anhaltspunkte, dass er in den nächsten sechs Monaten erneut straffällig wird“, erklärte ein Sprecher des VwGH.

Enttäuscht reagierte jene inzwischen 22-Jährige, die von dem früheren Hundeausbildner mehrmals vergewaltigt worden war. „Ich verstehe das einfach nicht“, sagte sie in einer ersten Reaktion. Sie kritisiert vor allem den Verein Neustart - mehr dazu in: Fußfessel für Vergewaltiger - Opfer enttäuscht.

Medialer Aufschrei und Ankündigung von Karl

Im vergangenen August war der 51-Jährige vom Oberlandesgericht Linz zu zwei Jahren teilbedingter Haft - sechs Monate unbedingt - verurteilt worden. Die sechs Monate sollte der Mann im Hausarrest durch eine Fußfessel überwacht verbringen. Nach einem medialen Aufschrei und der Bitte des Opfers, der Täter solle den unbedingten Strafteil im Gefängnis absitzen, kündigte Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) schließlich an, den Anlassfall vom VwGH prüfen zu lassen.

Karl werde die Entscheidung der Vollzugskammer im kritisierten Fall des ehemaligen Hundeausbildners, der nun statt einer Haftstrafe eine Fußfessel bekommt, beim VwGH anfechten. Dieser müsse den Fall nochmals prüfen, sagte die Ressortchefin. Nun wurde die Entscheidung vom VwGH aber bestätigt.

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