Bund muss für Bergungen nicht zahlen
Für Gemeinden und Grundeigentümer bedeutet dies hohe Kosten. Die Stadt Salzburg hatte geklagt und vom Bund die Kosten für die Sondierung und Bergung von Fliegerbomben gefordert. Die Stadt hatte eine Summe von mehr als 920.000 Euro geltend gemacht. Der Oberste Gerichtshof hat entschieden, dass dieses Kosten nicht vom Bund übernommen werden.
Schaden: „Bundespolitik muss die Sache regeln“
Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) zeigte sich über das Urteil enttäuscht - finanzschwache Gemeinden oder Grundeigentümer könnten diese hohen Kosten nicht übernehmen, sagte Schaden. Jetzt müsse die Bundespolitik die Sache regeln, damit es keinen rechtlichen Schwebezustand gebe, sagt Salzburgs Bürgermeister. Es geht dabei um die künftige finanzielle Unterstützung von Grundeigentümern, wenn auf ihren Grundstücken Fliegerbomben aus dem zweiten Weltkrieg gefunden werden.
Links:
- Streit um Blindgänger-Kosten beim OGH (salzburg.ORF.at; 7.8.12)
- Fliegerbombe legte Zugverkehr lahm (salzburg.ORF.at; 20.6.12)
- Rest einer Fliegerbombe im Acker (salzburg.ORF.at; 16.3.12)