Kinderpornos: Berufsverbot für Richter bestätigt
Der Jugendrichter hatte gegen das fünfjährige Berufsverbot Berufung angemeldet, blitzte damit aber ab. Zudem war der 48-Jährige in einem Strafprozess zu fünf Monaten Haft auf Bewährung und 2.250 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Nach Ablauf des fünfjährigen Berufsverbots kann sich der Jurist wieder um einen Richterposten bewerben oder aus dem Staatsdienst ausscheiden.
„De facto das Ende der Karriere“
Die Entscheidung ist laut Experten de facto das Ende der Karriere dieses Juristen. Die fünf Jahre muss der Ex-Richter mit stark gekürztem Gehalt auskommen. Monatelang hatte er sich laut Gerichtsurteil Kinderpornos angesehen, im Internet gekauft und auf seinem Privatrechner gespeichert.
Links:
- Kinderpornos: Berufsverbot für Jugendrichter (salzburg.ORF.at, 1.3.2012)
- Kinderpornos bei Richter: Verurteilung rechtskräftig (salzburg.ORF.at, 8.11.2011)