Keine UVP für Fußball-Akademie nötig

Im Streit um die Fußball-Akademie hat Red Bull jetzt einen Durchbruch erzielt. Die von der Umweltanwaltschaft geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist laut Bundesumweltsenat nicht notwendig.

Fußball Akademie Red Bull

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Modell der gesamten Fußball-Akademie

Zumindest teilweise ist die Fußball-Akademie ja bereits längst in Betrieb. Auf dem Gelände der ehemaligen Trabrennbahn in Salzburg Liefering. Mehrere Fußballplätze, dazu Trainingshallen und ein großes Akademie-Gebäude - so soll die Anlage im Endausbau aussehen. Der jetzige Rechtsstreit dreht sich vor allem um die Frage: was ist ein Stadion?

Auf einem der Trainingsplätze hat Red Bull ja eine Zuschauertribüne errichtet, dazu kommt eine Flutlichtanlage, Imbiß-Stände, Umkleiden. Die Red Bull Juniors bestreiten dort schon die zweite Saison ihre Regionalliga-Spiele. Allerdings fast unter Ausschluss der Öffentlichkeit, nur wenige Zuschauer verirren sich zu den Heimspielen.

Gesamtanlage laut Bescheid kein Stadion

Die Landesumweltanwaltschaft wollte trotzdem eine UVP. Erstens sei die 380-Zuschauer-Tribüne ein Stadion, zweitens müsse die Gesamtanlage berücksichtigt werden und nicht nur ein Fußballplatz. Der Bundesumweltsenat hat das jetzt zurückgewiesen.

Diese Woche ist der Bescheid, der dem ORF vorliegt, zugestellt worden. Darin stellt der Umweltsenat fest: die Gesamtanlage ist kein Stadion, sondern eine Ausbildungsstätte. Und jene Bereiche, wo tatsächlich Wettkämpfe stattfinden seien viel zu klein, um eine UVP notwendig zu machen. Das Ergebnis: Grünes Licht für die Red Bull-Akademie. Ein ordentlicher Einspruch dagegen ist nicht mehr möglich.