Neue Injektionsnadeln: Kritik an EU-Vorschrift
ORF
Laut dieser Vorschrift sollen künftig nur noch neuartige Injektionsnadeln zum Einsatz kommen, die für Ärzte und Pflegepersonal das Risiko senken, sich zu stechen. Auch Tierärzte sind von der kommenden Verordnung laut EU-Vorgabe betroffen.
ORF
Derzeit werden pro Jahr bundesweit etwa 2.000 solcher unnötigen und teils gefährlichen Verletzungen des medizinischen Personals gemeldet. Besonders die Zahnärzte verlangen nun dringend eine gesetzliche Ausnahme. Die neuen Instrumente seien schlicht nicht notwendig und praktisch oft unbrauchbar, heißt es.
„Neues System oft zu sperrig“
Martin Hönlinger ist Präsident der Salzburger Zahnärztekammer. Seine Kollegen und er brauchen lange, schlanke Nadeln, damit sie in Unterkiefern ihre Betäubungen setzen können. Die neuen Modelle sind viel schwieriger einzusetzen - wegen ihrer Schutzklappe: „Wenn ich im Mund damit hantieren will, dann sieht man sofort, wie schwierig das nun werden soll. Viele Stellen kann man mit den neuen System gar nicht mehr erreichen.“
Drohen gewaltige Hürden bei Behandlungen?
Im Extremfall müsse er dann Patienten zuvor für eine Vollnarkose ins Krankenhaus schicken, bevor er bei sehr starken Akutschmerzen den Unterkiefer behandeln könne, sagt Hönlinger.
ORF
Hinter der Kampagne für die neuen Nadeln, die viel teurer sind, stünden Großunternehmen der Medizinbranche, sagen Beobachter. Ziel sei, so heißt es, „medizinisches Personal nachhaltig vor Nadelstichverletzungen zu schützen“.
Sichern lassen sich aber auch die alten Modelle mittels spezieller Köcher, betont Hönlinger: „Durch die herkömmlichen Nadeln hatte ich persönlich über all die Jahre noch keine Verletzung oder einen anderen Zwischenfall.“
Rogatsch will Anpassung an Praxis
Gerlinde Rogatsch, Gesundheitssprecherin der ÖVP im Salzburger Landtag, kündigt eine Anfrage im Bundesrat an: „Alle Zahnärzte, Ärzte und Tierärzte wird die neue Verordnung treffen. Es sollte dort angewendet werden, wo es machbar ist. Aber wo es medizinisch nicht geht, dort sollten die Ärzte selbst entscheiden dürfen. Ich kann mir nicht vorstellen, das die neue Regelung bedingungslos in nationales Recht umgesetzt werden soll.“
Aus dem zuständigen Ministerium in Wien wurde Samstag dazu mitgeteilt, im Prinzip müsse die EU-Richtlinie übernommen werden - aber vielleicht werde die so genannte „Nachdelstich-Verordnung“ noch überarbeitet.