Psychotherapie: Zuschuss seit 20 Jahren nicht erhöht

Es ist kein rühmliches Jubiläum: seit 20 Jahren sollte es in Österreich Psychotherapie für alle auf Krankenschein geben - und seit ebenso langer Zeit wurde der Zuschuss der Gebietskrankenkasse für Psychotherapie nicht erhöht.

Auch wenn der Landesverband für Psychotherapie immer wieder auf diesen Mangel hinweist, hat sich trotz politischer Lippenbekenntnisse daran wenig geändert. 21,80 Euro bezahlt die Salzburger Gebietskrankenkasse (GKK) derzeit als Zuschuss für eine Psychotherapie-Stunde - genauso so viel wie vor 20 Jahren, rechnet Bernhard Handlbauer vom Landesverband für Psychotherapie vor.

„Zuschuss wurde deutlich entwertet“

„Als der Zuschuss eingeführt wurde, wurde mit diesem Betrag etwa die Hälfte einer Therapiestunde bezahlt. Heutzutage entspricht dieser Betrag nur mehr 30 Prozent - das heißt, die Eigenleistung ist deutlich gestiegen. Und das heißt auch, dass viele Menschen mit psychischen Problemen sich mit diesem Zuschuss die Therapie nicht mehr leisten können.“

„Nur jeder zehnte Betroffene über E-Card versorgt“

Da helfe es auch wenig, dass die Gebietskrankenkasse mit einigen Therapeuten einen Vertrag abgeschlossen habe, betont Handlbauer. „Grundsätzlich ist es sehr zu begrüßen, dass die Krankenkassen endlich Psychotherapie auf E-card anbieten, denn das fordert das Gesetz, das vor 20 Jahren verabschiedet wurde, für alle. Derzeit wird aber nur ein Zehntel der psychisch Kranken über E-card versorgt. Die anderen 90 Prozent sind auf den Zuschuss angewiesen. Und dieser wird immer weniger wert.“

„Die Kassen lassen das Projekt einfach liegen“

Dazu die Zahlen der Gebietskrankenkasse: Vier Millionen Euro werden pro Jahr für die Psychotherapie von 5.000 Patienten ausgegeben - etwa je zur Hälfte über E-Card und über Zuschüsse für Wahl-Therapeuten. Doch den Zuschuss will man nicht erhöhen, kritisiert Therapeut Handlbauer. „Ich glaube, dass die Kassen von sich aus gar nichts machen werden. Sie haben das Projekt Psyhotherapie auf Krankenschein, das seit 20 Jahren eigentlich umgesetzt werden müsste, einfach liegen lassen.“

Gebietskrankenkasse weist Vorwurf zurück

Das wiederum will die Gebietskrankenkasse so nicht gelten lassen und verweist als ein Beispiel dafür auf die Neuerung, dass es für Kinder und Jugendliche bis 18 keinen Selbstbehalt mehr gibt.