Prozess wegen Hetze: Ex-Soldat freigesprochen
APA/Fohringer
Auf Verhetzung stehen in Österreich bis zu zwei Jahre Gefängnis. Hat der Ex-Soldat bei diesem Vorfall im November 2011 gegen Juden gehetzt, oder ist alles nur ein Irrtum? Der Beschuldigte sagte nun vor Gericht, er sei falsch verstanden worden.
Den folgenden Freispruch begründete das Gericht am Freitag mit der Tatsache, dass der frühere Korporal sich lediglich gegenüber einem Korporalskollegen über Rekruten geäußert habe - und nicht zu einer größeren Anzahl von Zuhörern gesprochen habe.
Der 22-jährige Angeklagte beteuerte vor dem Urteilsspruch, weder Rechtsradikaler noch Antisemit zu sein. Er habe auch nicht gesagt, dass „der Judenverein verbrannt“ gehöre - sondern „überspitzt, dass Rekruten verbrannt werden müssten anstatt der Juden“.
„Unbedachte Äußerung“
Als Korporal habe er sich über mangelnde Disziplin von Rekruten geärgert. Die standen an einem Novembertag im vergangenen Herbst zum Mittagessen in der Schwarzenbergkaserne in Wals-Siezenheim (Flachgau) an; teilweise ohne Kopfbedeckung - obwohl das vorgeschrieben war - oder mit falscher Kopfbedeckung. Einige hatten zu lange Haare. Es wurde gelacht.
Es sei eine unbedachte Äußerung gewesen, gab der Angeklagte vor Gericht zu. Er habe dabei mit einem Korporalskollegen gesprochen. Entscheidend für das Urteil war, was Zeugen sagten. Zehn Mann aus der betroffenen Einheit des Bundesheeres waren Freitag vom Gericht noch befragt worden.
Hinauswurf längst Realität
Unabhängig von dem Freispruch wurde der Angeklagte bereits bestraft: Das Bundesheer hat ihn nach diesem Vorfall vergangenen Spätherbst fristlos entlassen - obwohl er dort Karriere machen wollte.